Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
Sie möchten in Erfahrung bringen, welche Daten über Sie in der Meldebehörde gespeichert sind? Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Selbstauskunft zu stellen.
Beschreibung
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Aufzug über den Hof erreichbar.
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr Sa. 09:00 - 12:00 Uhr (jeden ersten Sa. im Monat) Hinweis: Außerhalb der Sprechzeiten ist es nach telefonischer Absprache nach wie vor möglich, einen Termin in der Meldestelle zu erhalten.
Kontaktperson
Frau Cziborra-Ouart (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 3987 2030-118
Frau Frank (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: +49 3987 2030-120
Herr Eisner (Sachbearbeiter)
Telefon Festnetz: +49 3987 2030-118
Internet
Stichwörter
Einwohnermeldeamt, Meldeamt, Meldewesen, Passbehörde, Personalausweisbehörde
erforderliche Unterlagen
formloser Antrag
Formulare
Formulare: keine Vorgabe
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
Voraussetzungen
Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Fristen
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen
Kosten
gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 05.11.2015