Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

    Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

    Sie möchten in Erfahrung bringen, welche Daten über Sie in der Meldebehörde gespeichert sind? Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Selbstauskunft zu stellen.

    Beschreibung

    Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

    Die Auskunft umfasst:

    • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
    • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
    • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
      • der Speicherung sowie
      • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

    Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

    • die Arten der übermittelten Daten
    • als auch ihre Empfänger erhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Rüdersdorf bei Berlin - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 07

    15558 Rüdersdorf bei Berlin

    Hausanschrift

    Hans-Striegelski-Straße 5

    15562 Rüdersdorf bei Berlin

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: im Innenhof des Rathauses
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: öffentlicher Parkplatz Schulstraße
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rüdersdorf, Rathaus
      Linie:
      • Straßenbahn: Tram 88

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    barrierefreier Zugang über Hinterhof

    Kontakt

    Fax: 033638 2602

    Telefon Festnetz: 033638 850

    E-Mail: einwohnermeldeamt@ruedersdorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 23.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    formloser Antrag

    Formulare

    Formulare: keine Vorgabe

    Onlineverfahren: nicht geplant

    Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

    perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig

    Voraussetzungen

    Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Fristen

    Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht. 

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Wochen

    Kosten

    gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 05.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 22.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de