Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft
Sie möchten in Erfahrung bringen, welche Daten über Sie in der Meldebehörde gespeichert sind? Es besteht die Möglichkeit einen Antrag auf Selbstauskunft zu stellen.
Beschreibung
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde Ihres Wohnortes
Ansprechpartner
Stadt Nauen - 30.90 Bürgerbüro
Adresse
Lieferanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathausinnenhof mit Zufahrt Schützenstraße - Parken mit Parkkarte
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
Anzahl: 173 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Ketziner Straße
Linie:- Bus: Linien 658 und 666
- Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Brandenburger Straße
Linie:- Bus: Linien 680, 669, 661 und 664
- Haltestelle: Nauen Bahnhof (barrierefreier Zugang/Aufzug)
Linie:- Regionalbahn: Linien RE2, RB10 und RB14
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1129
14631 Nauen
Hausanschrift
Rathausplatz 2
14641 Nauen
Ein barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss des Bürgerbüros ist über eine Rollstuhlrampe möglich.
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathausinnenhof mit Zufahrt Schützenstraße - Parken mit Parkkarte
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
Anzahl: 173 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Ketziner Straße
Linie:- Bus: Linien 658 und 666
- Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Brandenburger Straße
Linie:- Bus: Linien 680, 669, 661 und 664
- Haltestelle: Nauen Bahnhof (barrierefreier Zugang/Aufzug)
Linie:- Regionalbahn: Linien RE2, RB10 und RB14
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Nauen
Empfänger: Stadt Nauen
IBAN: DE83 1605 0000 3810 1095 91
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Meldeamt, Passbehörde, Personalausweisbehörde, Stadtinformation
erforderliche Unterlagen
formloser Antrag
Formulare
Formulare: keine Vorgabe
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
Voraussetzungen
Sie müssen einen formlosen Antrag bei der Meldebehörde stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Fristen
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen
Kosten
gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 05.11.2015