Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen
Sie benötigen als Partei, Wählergruppe oder anderer Träger von Wahlvorschlägen für Wahlwerbung vor einer Wahl oder Abstimmung eine Auskunft aus dem Melderegister? Es besteht die Möglichkeit, bei der Meldebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft zu stellen.
Beschreibung
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrad,
- derzeitige Anschrift.
Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die kreisfreien Städte, die Ämter und die amtsfreien Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden.
Ansprechpartner
Einwohnermeldewesen / Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Diesterweggrundschule
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Am Seeweg
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Am Seeweg
Anzahl: 60 Gebühren: nein - Parkplatz: Diesterweggrundschule
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Di: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mi: 08:00 - 12:30 Uhr nur Empfang & Stadtkasse Do: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03984 75320
Fax: 03984 75391
Telefon Festnetz: 03984 75319
Telefon Festnetz: 03984 75322
Telefon Festnetz: 03984 75321
E-Mail: buergerservice@prenzlau.de
Kontaktperson
Frau Caroline Ramm (SGL Einwohnermeldewesen / Bürgerservice)
Frau Elke Stoffregen (SB Einwohnermeldewesen / Bürgerservice)
Frau Sandra Hidde (SB Einwohnermeldewesen/Bürgerservice)
Frau Dörte Eberwein (SB Einwonermeldewesen / Bürgerservice)
Bankverbindung
Stadt Prenzlau
Empfänger: Stadt Prenzlau
IBAN: DE96 1705 6060 3424 0000 93
BIC: WELADED1UMP
Bankinstitut: Sparkasse Uckermark
Formulare
Formulare: keine Vorgabe
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
Voraussetzungen
Antragsteller muss Partei, Wählergruppe oder anderer Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene sein. Auskunft nur zulässig in den sechs der Wahl
oder Abstimmung vorangehenden Monaten.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können diese Auskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde beantragen.
Fristen
Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.
Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen
Kosten
Auskünfte an Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber nach Zeitaufwand, jedoch mindestens 50,00 € und höchstens 250,00 € zuzüglich je ausgewählten Einwohner 0,20 €
Hinweise (Besonderheiten)
Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 26.11.2015