Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

    Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen

    Sie benötigen als Partei, Wählergruppe oder anderer Träger von Wahlvorschlägen für Wahlwerbung vor einer Wahl oder Abstimmung eine Auskunft aus dem Melderegister? Es besteht die Möglichkeit, bei der Meldebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft zu stellen.

    Beschreibung

    Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:

    • Vor- und Familiennamen,
    • Doktorgrad,
    • derzeitige Anschrift.

    Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die kreisfreien Städte, die Ämter und die amtsfreien Gemeinden als örtliche Ordnungsbehörden.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstraße 29

    14669 Ketzin/Havel

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ketzin (Havel), Rathausstraße
      Linie:
      • Bus: 614, 642, 658
    • Haltestelle: Ketzin (Havel), Am Markt
      Linie:
      • Bus: 614, 642, 658

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 33233 720720

    Fax: +49 33233 720199

    E-Mail: buergerservice@ketzin.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

     Formulare: keine Vorgabe

    Onlineverfahren: nicht geplant

    Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

    perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig

    Voraussetzungen

    Antragsteller muss Partei, Wählergruppe oder anderer Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene sein. Auskunft nur zulässig in den sechs der Wahl

    oder Abstimmung vorangehenden Monaten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können diese Auskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der Meldebehörde beantragen.

    Fristen

    Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.

    Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Wochen

    Kosten

    Auskünfte an Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerber nach Zeitaufwand, jedoch mindestens 50,00 € und höchstens 250,00 € zuzüglich je ausgewählten Einwohner 0,20 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Meldebehörde kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 26.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de