Erweiterte Melderegisterauskunft
Sie benötigen die aktuelle Anschrift oder bestimmte andere Angaben zu einer Ihnen bekannten Person? Es besteht die Möglichkeit, bei der Meldebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft zu stellen.
Beschreibung
Um eine erweiterte Auskunft über einzelne bestimmte Personen zu erhalten müssen Sie ein berechtigtes Interesse daran glaubhaft machen.
Sie erhalten Auskunft über Familienname, Vorname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und, soweit die Person verstorben ist, den Hinweis darauf.
Zusätzlich erhalten Sie Auskunft über frühere Namen, das Geburtsdatum und den Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat, den Familienstand, beschränkt, auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht, derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugs- und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.
Die Meldebehörde informiert die betroffene Person mit Angabe Ihres Namens als Abfragender unverzüglich über die Erteilung der erweiterten Melderegisterauskunft.. Dies können Sie verhindern, wenn Sie hier gegenüber der Meldebehörde ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, das die betroffene Person nicht zu unterrichten ist. Als besonderer Grund gilt die Geltendmachung von Rechtsansprüchen
Hinweise für Eberswalde: Erweiterte Melderegisterauskunft
Werden Personen gesucht, kann durch nicht-öffentliche Stellen und Personen ein Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister gestellt werden. Die gesuchte Person muss in Eberswalde gemeldet oder gemeldet gewesen sein. Auskunft kann nur auf persönliche oder schriftliche Anfrage hin erteilt werden. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich. Eine Melderegisterauskunft kann nicht erteilt werden, wenn die betroffene Person nicht eindeutig identifiziert werden kann oder für sie eine Auskunftssperre eingerichtet wurde.
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Darüber hinaus kann eine Melderegisterauskunft nur dann erteilt werden, wenn der oder die Auskunftsbegehrende erklärt, die Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, es sei denn, dass die betroffene Person in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt hat.
Bei Melderegisterauskünften unterscheidet man nach:
einfachen Melderegisterauskünften
erweiterten Melderegisterauskünften
Melderegisterauskünften mit erhöhtem Suchaufwand
Bei der einfachen Melderegisterauskunft darf mitgeteilt werden:
1. Familienname
2. Vornamen
3. Doktorgrad
4. derzeitige Anschriften
Bei der erweiterten Melderegisterauskunft darf zusätzlich mitgeteilt werden:
5. frühere Namen
6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
7. Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
8. derzeitige Staatsangehörigkeiten
9. frühere Anschriften
10. Einzugsdatum und Auszugsdatum
11. Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
12. Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
13. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Vom Auskunftsersuchenden muss bei der Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft das berechtigte Interesse glaubhaft gemacht werden.
Melderegisterauskunft mit erhöhtem Suchaufwand:
Die gesuchte Person ist nicht im elektronisch geführten Melderegister gespeichert, da sie vor dessen Einführung in Eberswalde gewohnt hat. (Archivauskunft)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
15.1 Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jessica Huwe (Sachgebietsleitern)
Internet
Stichwörter
Meldeamt, Passbehörde
erforderliche Unterlagen
Ggf. Nachweise zum berechtigten Interesse.
Hinweise für Eberswalde: Erweiterte Melderegisterauskunft
- Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses bei erweiterter Melderegisterauskunft
Formulare
Formulare: keine Vorgabe
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
Voraussetzungen
Sie müssen ein berechtigtes Interesse an der Auskunftserteilung glaubhaft machen können.
- Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst hier jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.
- Die gesuchte Person wird durch Ihre Angaben eindeutig identifiziert.
- Es ist keine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen und es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass der gesuchte(n) Person(en) oder einer anderen Person durch die Auskunftserteilung eine Gefahr für schutzwürdige Interessen entstehen können.
Rechtsgrundlage(n)
- § 45 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 45 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Hinweise für Eberswalde: Erweiterte Melderegisterauskunft
- § 44 / § 45 ff. Bundesmeldegesetz (BMG)
- Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales - Tarifstelle 2.1
Verfahrensablauf
Schriftlicher Antrag mit den Daten der anfragenden Person (Name, Vorname, Anschrift).
Die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, auf Grund der in der Anfrage mitgeteilten Angaben über den Familiennamen, den früheren Namen, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder eine Anschrift eindeutig festgestellt werden kann.
Erteilung der Auskunft erfolgt schriftlich an die antragstellende Person.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen
Kosten
12,00 € je nachgefragte Person
Hinweise für Eberswalde: Erweiterte Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft 12,00 €
- Melderegisterauskunft mit erhöhtem Suchaufwand 13,00 - 20,00 €
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 05.11.2015
Stichwörter
Konfliktfall Melderegister