einfache Melderegisterauskunft
Sie benötigen die aktuelle Anschrift oder bestimmte andere Angaben zu einer Ihnen bekannten Person? Es besteht die Möglichkeit, bei der Meldebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft zu stellen.
Beschreibung
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Hinweise für Michendorf: Melderegisterauskunft
Die Auskunftserteilung erfolgt grundsätzlich aus dem aktuellen Melderegister. Das aktuelle Melderegister enthält alle Daten von Einwohnern, die gegenwärtig in der Gemeinde gemeldet sind und Einwohner, die nicht länger als fünf Jahre verzogen bzw. verstorben sind.
Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie:
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad und
- derzeitige Anschriften
zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Hinweise für Michendorf: Melderegisterauskunft
Gemeinde Michendorf
Bürgerservice
Zuständigkeit
Hinweise für Michendorf: Melderegisterauskunft
Gemeinde Michendorf
Bürgerservice
Ansprechpartner
Bürgerservice / Meldewesen / Gewerbe
Adresse
Postanschrift
Poststr. 1
14552 Michendorf
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 033205 598-41
Telefon Festnetz: 033205 598-42
Telefon Festnetz: 033205 598-41
Telefon Festnetz: 033205 598-42
Telefon Festnetz: 033205 598-40
Telefon Festnetz: 033205 598-40
Fax: 033205 598-50
Kontaktperson
Herrn Lorsch
Postanschrift
Poststr. 1
14552 Michendorf
Telefon Festnetz: 033205 598-40
Telefon Festnetz: 033205 598-40
Fax: 033205 598-50
E-Mail: gewerbe@michendorf.de
Frau Nagler
Postanschrift
Poststr. 1
14552 Michendorf
Fax: 033205 598-50
Telefon Festnetz: 033205 598-42
Telefon Festnetz: 033205 598-42
E-Mail: v.nagler@michendorf.de
E-Mail: gewerbe@michendorf.de
Frau Keuchel
Postanschrift
Poststr. 1
14552 Michendorf
Telefon Festnetz: 033205 598-41
Fax: 033205 598-50
Telefon Festnetz: 033205 598-41
E-Mail: post@michendorf.de
Internet
Stichwörter
Abmelden, Anmelden, Auskunft, Auskunftssperre, Ausweis, Beglaubigung, Führerscheinanträge, Führerscheinumtausch, Führungszeugnis, Gaststättengewerbe, Gewerbe, Gewerbezentralregister, ID, Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass, Steuerindentifikationsnummer, Verlust, Wohnungsgeberbescheinigung, Wohnungsgeberbestätigung
Formulare
Formulare: keine Vorgabe
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
Voraussetzungen
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
- Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die Meldebehörde richten und bei der Meldebehörde eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der Meldebehörde zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
- Die Meldebehörde kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
- Es darf keine Auskunftssperre im Melderegister bestehen.
Hinweise für Michendorf: Melderegisterauskunft
Ob Ihnen die zuständige Stelle eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die zuständige Stelle Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.
Voraussetzungen
- Die von Ihnen gesuchte Person muss anhand Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden können. Das heißt, dass Sie bereits über Daten zum Betroffenen verfügen müssen. Dies sind in der Regel der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die zuletzt bekannte Anschrift.
- Sofern Sie die Daten für gewerbliche Zwecke verwenden, müssen Sie diese angeben.
- Sie müssen bei der Anfrage erklären, dass Sie die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden oder dass eine Einwilligung der betroffenen Person hierzu vorliegt.
- Soweit sie die Anfrage für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels an die zuständige Stelle richten und bei der zuständigen Stelle eine Einwilligung nicht vorliegen sollte, haben Sie gegenüber der zuständigen Stelle zu erklären, dass Ihnen die Einwilligung vorliegt.
- Die zuständige Stelle kann von Ihnen verlangen, dass Sie die Einwilligung der betroffenen Person vorlegen.
Eine Ausnahme der Auskunftserteilungen, sowohl bei der einfachen als auch bei der erweiterten Melderegisterauskunft gilt bei Personen, für die eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der für den Wohnort der gesuchten Person zuständigen Meldebehörde beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen
Kosten
Automatisierte Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte
5,00 € je nachgefragte Person
Schriftliche Erteilung einfacher Melderegisterauskünfte
10,00 € je nachgefragte Person
Hinweise für Michendorf: Melderegisterauskunft
Gebühren
einfache Melderegisterauskunft: 10,00 Euro
erweiterte Melderegisterauskunft: 12,00 Euro
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerim des Innern Dr. Laier, RL VII2 am 05.11.2015