Melderegisterauskunft Erteilung
Sie benötigen die aktuelle Anschrift oder bestimmte andere Abgaben zu einer Ihnen bekannten Person oder zu Ihrer eigenen Person? Es besteht die Möglichkeit, bei der Meldebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft zu stellen.
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
Einwohnermeldewesen / Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Diesterweggrundschule
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Am Seeweg
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Am Seeweg
Anzahl: 60 Gebühren: nein - Parkplatz: Diesterweggrundschule
Anzahl: 8 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Di: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Mi: 08:00 - 12:30 Uhr nur Empfang & Stadtkasse Do: 08:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 03984 75320
Fax: 03984 75391
Telefon Festnetz: 03984 75319
Telefon Festnetz: 03984 75322
Telefon Festnetz: 03984 75321
E-Mail: buergerservice@prenzlau.de
Kontaktperson
Frau Caroline Ramm (SGL Einwohnermeldewesen / Bürgerservice)
Frau Elke Stoffregen (SB Einwohnermeldewesen / Bürgerservice)
Frau Sandra Hidde (SB Einwohnermeldewesen/Bürgerservice)
Frau Dörte Eberwein (SB Einwonermeldewesen / Bürgerservice)
Bankverbindung
Stadt Prenzlau
Empfänger: Stadt Prenzlau
IBAN: DE96 1705 6060 3424 0000 93
BIC: WELADED1UMP
Bankinstitut: Sparkasse Uckermark
erforderliche Unterlagen
Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen
Formulare
Formulare: keine Vorgabe
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
Voraussetzungen
Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe Ministerium für Inneres und für Kommunales des Landes Brandenburg am 10.09.2021
Stichwörter
Meldeauskunft, Meldepflicht