Melderegisterauskunft Erteilung

    Melderegisterauskunft Erteilung

    Sie benötigen die aktuelle Anschrift oder bestimmte andere Abgaben zu einer Ihnen bekannten Person oder zu Ihrer eigenen Person? Es besteht die Möglichkeit, bei der Meldebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft zu stellen.

    Beschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    Amt Joachimsthal (Schorfheide)

    Adresse

    Hausanschrift

    Joachimsplatz 1-3

    16247 Joachimsthal (Schorfheide)

    Kontakt

    Fax: 033361 64623

    Telefon Festnetz: 033361 6460

    E-Mail: sekretariat@amt-joachimsthal.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen

    Formulare

     Formulare: keine Vorgabe

    Onlineverfahren: nicht geplant

    Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

    perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig

    Voraussetzungen

    Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Wochen

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe Ministerium für Inneres und für Kommunales des Landes Brandenburg am 10.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Meldeauskunft, Meldepflicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English