Melderegisterauskunft Erteilung
Sie benötigen die aktuelle Anschrift oder bestimmte andere Abgaben zu einer Ihnen bekannten Person oder zu Ihrer eigenen Person? Es besteht die Möglichkeit, bei der Meldebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft zu stellen.
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Hinweise für Eberswalde: Melderegisterauskunft Erteilung
Werden Personen gesucht, kann durch nicht-öffentliche Stellen und Personen ein Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister gestellt werden. Die gesuchte Person muss in Eberswalde gemeldet oder gemeldet gewesen sein. Auskunft kann nur auf persönliche oder schriftliche Anfrage hin erteilt werden. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich. Eine Melderegisterauskunft kann nicht erteilt werden, wenn die betroffene Person nicht eindeutig identifiziert werden kann oder für sie eine Auskunftssperre eingerichtet wurde.
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Darüber hinaus kann eine Melderegisterauskunft nur dann erteilt werden, wenn der oder die Auskunftsbegehrende erklärt, die Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, es sei denn, dass die betroffene Person in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt hat.
Bei Melderegisterauskünften unterscheidet man nach:
einfachen Melderegisterauskünften
erweiterten Melderegisterauskünften
Melderegisterauskünften mit erhöhtem Suchaufwand
Bei der einfachen Melderegisterauskunft darf mitgeteilt werden:
1. Familienname
2. Vornamen
3. Doktorgrad
4. derzeitige Anschriften
Bei der erweiterten Melderegisterauskunft darf zusätzlich mitgeteilt werden:
5. frühere Namen
6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
7. Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
8. derzeitige Staatsangehörigkeiten
9. frühere Anschriften
10. Einzugsdatum und Auszugsdatum
11. Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
12. Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
13. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat
Vom Auskunftsersuchenden muss bei der Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft das berechtigte Interesse glaubhaft gemacht werden.
Melderegisterauskunft mit erhöhtem Suchaufwand:
Die gesuchte Person ist nicht im elektronisch geführten Melderegister gespeichert, da sie vor dessen Einführung in Eberswalde gewohnt hat. (Archivauskunft)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person
Ansprechpartner
15.1 Pass- und Meldewesen
Adresse
Postanschrift
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jessica Huwe (Sachgebietsleitern)
Internet
Formulare
Antrag einfache Melderegisterauskunft
Stichwörter
Meldeamt, Passbehörde
erforderliche Unterlagen
Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen
Hinweise für Eberswalde: Melderegisterauskunft Erteilung
- ein mündlicher (persönlich) oder formloser Antrag
- Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses bei erweiterter Melderegisterauskunft
Formulare
Formulare: keine Vorgabe
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
Hinweise für Eberswalde: Melderegisterauskunft Erteilung
- Antrag einfach Melderegisterauskunft
Voraussetzungen
Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eberswalde: Melderegisterauskunft Erteilung
- Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales - Tarifstelle 2.1
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen
Kosten
Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.
Hinweise für Eberswalde: Melderegisterauskunft Erteilung
- einfache Melderegisterauskunft 10,00 €
- erweiterte Melderegisterauskunft 12,00 €
- Melderegisterauskunft mit erhöhtem Suchaufwand 13,00 - 20,00 €
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe Ministerium für Inneres und für Kommunales des Landes Brandenburg am 10.09.2021
Stichwörter
Meldeauskunft, Meldepflicht