Melderegisterauskunft Erteilung

    Melderegisterauskunft Erteilung

    Sie benötigen die aktuelle Anschrift oder bestimmte andere Abgaben zu einer Ihnen bekannten Person oder zu Ihrer eigenen Person? Es besteht die Möglichkeit, bei der Meldebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft zu stellen.

    Beschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

    Hinweise für Eberswalde: Melderegisterauskunft Erteilung

    Werden Personen gesucht, kann durch nicht-öffentliche Stellen und Personen ein Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister gestellt werden. Die gesuchte Person muss in Eberswalde gemeldet oder gemeldet gewesen sein. Auskunft kann nur auf persönliche oder schriftliche Anfrage hin erteilt werden. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich. Eine Melderegisterauskunft kann nicht erteilt werden, wenn die betroffene Person nicht eindeutig identifiziert werden kann oder für sie eine Auskunftssperre eingerichtet wurde.
    Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
    Darüber hinaus kann eine Melderegisterauskunft nur dann erteilt werden, wenn der oder die Auskunftsbegehrende erklärt, die Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, es sei denn, dass die betroffene Person in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt hat.

    Bei Melderegisterauskünften unterscheidet man nach:
        einfachen Melderegisterauskünften
        erweiterten Melderegisterauskünften
        Melderegisterauskünften mit erhöhtem Suchaufwand

    Bei der einfachen Melderegisterauskunft darf mitgeteilt werden:
    1.    Familienname
    2.    Vornamen
    3.    Doktorgrad
    4.    derzeitige Anschriften

    Bei der erweiterten Melderegisterauskunft darf zusätzlich mitgeteilt werden:
    5.    frühere Namen
    6.    Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
    7.    Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
    8.    derzeitige Staatsangehörigkeiten
    9.    frühere Anschriften
    10.    Einzugsdatum und Auszugsdatum
    11.    Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
    12.    Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
    13.    Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

    Vom Auskunftsersuchenden muss bei der Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft das berechtigte Interesse glaubhaft gemacht werden.

    Melderegisterauskunft mit erhöhtem Suchaufwand:

    Die gesuchte Person ist nicht im elektronisch geführten Melderegister gespeichert, da sie vor dessen Einführung in Eberswalde gewohnt hat. (Archivauskunft)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person

    Ansprechpartner

    15.1 Pass- und Meldewesen

    Adresse

    Postanschrift

    Breite Straße 41-44

    16225 Eberswalde

    Hausanschrift

    Breite Straße 41-44

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03334 64-0

    Fax: 03334 64-159

    E-Mail: buergeramt@eberswalde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag einfache Melderegisterauskunft

    Stichwörter

    Meldeamt, Passbehörde

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen

    Hinweise für Eberswalde: Melderegisterauskunft Erteilung

    • ein mündlicher (persönlich) oder formloser Antrag
    • Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses bei erweiterter Melderegisterauskunft

    Formulare

     Formulare: keine Vorgabe

    Onlineverfahren: nicht geplant

    Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

    perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig

    Hinweise für Eberswalde: Melderegisterauskunft Erteilung

    • Antrag einfach Melderegisterauskunft

    Voraussetzungen

    Je nach Art der Auskunft unterschiedlich; siehe einzelne Leistungsbeschreibungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eberswalde: Melderegisterauskunft Erteilung

    • Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales - Tarifstelle 2.1

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Wochen

    Kosten

    Es fallen Kosten an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

    Hinweise für Eberswalde: Melderegisterauskunft Erteilung

    • einfache Melderegisterauskunft 10,00 €
    • erweiterte Melderegisterauskunft 12,00 €
    • Melderegisterauskunft mit erhöhtem Suchaufwand 13,00 - 20,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe Ministerium für Inneres und für Kommunales des Landes Brandenburg am 10.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

    Meldeauskunft, Meldepflicht

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de