Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.

    Sie möchten verhindern, dass die Meldebehörde Ihre Daten an Parteien übermittelt? Sie können dagegen Widerspruch einlegen

    Beschreibung

    Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.

    Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.

    Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Küstriner Straße 67

    15306 Seelow

    Parkplätze

    • Parkplatz: Werner-Stötzer-Platz
      Anzahl: 34  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen (nur Terminvereinbarung) Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen (nur Terminvereinbarung) Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr Freitag geschlossen (nur Terminvereinbarung) Samstag und Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03346 8020

    Fax: 03346 8020-200

    E-Mail: info@seelow.de

    Kontaktperson

    • Frau Stamnitz (Einwohnermeldeamt)
      Postanschrift

      Küstriner Straße 67

      15306 Seelow

      Telefon Festnetz: 802-175

    • Herr Weber (Einwohnermeldeamt)
      Postanschrift

      Küstriner Straße 67

      15306 Seelow

      Telefon Festnetz: 802-138

    • Frau Propson (Einwohnermeldeamt)
      Postanschrift

      Küstriner Straße 67

      15306 Seelow

      Telefon Festnetz: 802-139

    Internet

    Stichwörter

    Bürger, Bürgeramt, Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Formulare: keine Vorgabe

    Onlineverfahren: nicht geplant

    Schriftformerfordernis: keine Vorgabe

    perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.

    Kosten

    gebührenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Stichwörter

    Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English