Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Sie möchten verhindern, dass die Meldebehörde Ihre Daten an Parteien übermittelt? Sie können dagegen Widerspruch einlegen
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde
Ansprechpartner
Stadt Müncheberg - SG Melde- und Gewerbewesen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Hintereingang des Rathauses ist rollstuhlgerecht. Diesen erreichen Sie über den Parkplatz neben dem Rathaus.
Öffnungszeiten
Verwaltung * Di. 09.00 - 12.00 Uhr 13.00 - 18.00 Uhr * Do. 13.00 - 16.00 Uhr Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro / Standesamt Nach Terminlicher Vereinbarung per Mail oder per Telefon: E-Mail: * buergerservice@stadt-muencheberg.de * ema@stadt-muencheberg.de * standesamt@stadt-muencheberg.de Tel.: * *033432 / 81 - 0 (Bürgerbüro) * *033432 / 81 - 127 (Einwohnermeldeamt) * *033432 / 81 - 128 (Standesamt)
Kontakt
Telefon Festnetz: 033432 81146(Gewerbewesen)
Telefon Festnetz: 033432 81127(Meldewesen)
E-Mail: gewerbe@stadt-muencheberg.de
E-Mail: ema@stadt-muencheberg.de
Kontaktperson
Frau Bukethal
Telefon Festnetz: +49 33432 / 81-127
Frau Runge
Telefon Festnetz: +49 33432 / 81-146
Formulare
Formulare: keine Vorgabe
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.
Kosten
gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen