Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Übermittlungssperre zur Auskunft an Parteien u.a.
Sie möchten verhindern, dass die Meldebehörde Ihre Daten an Parteien übermittelt? Sie können dagegen Widerspruch einlegen
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde
Ansprechpartner
Für Brieselang wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Formulare
Formulare: keine Vorgabe
Onlineverfahren: nicht geplant
Schriftformerfordernis: keine Vorgabe
perspektivisch: Vertrauensniveau niedrig
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen an Parteien werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.
Kosten
gebührenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 04.11.2015
Stichwörter
Auskunftssperre aus dem Melderegister bei Wahlen