Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann man eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen.

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde

    Ansprechpartner

    Stadt Nauen - 30.90 Bürgerbüro

    Adresse

    Lieferanschrift

    Rathausplatz 1

    14641 Nauen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathausinnenhof mit Zufahrt Schützenstraße - Parken mit Parkkarte
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
      Anzahl: 173  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Ketziner Straße
      Linie:
      • Bus: Linien 658 und 666
    • Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Brandenburger Straße
      Linie:
      • Bus: Linien 680, 669, 661 und 664
    • Haltestelle: Nauen Bahnhof (barrierefreier Zugang/Aufzug)
      Linie:
      • Regionalbahn: Linien RE2, RB10 und RB14

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1129

    14631 Nauen

    Hausanschrift

    Rathausplatz 2

    14641 Nauen

    Ein barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss des Bürgerbüros ist über eine Rollstuhlrampe möglich.

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathausinnenhof mit Zufahrt Schützenstraße - Parken mit Parkkarte
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
      Anzahl: 173  Gebühren: k.A.

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Ketziner Straße
      Linie:
      • Bus: Linien 658 und 666
    • Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Brandenburger Straße
      Linie:
      • Bus: Linien 680, 669, 661 und 664
    • Haltestelle: Nauen Bahnhof (barrierefreier Zugang/Aufzug)
      Linie:
      • Regionalbahn: Linien RE2, RB10 und RB14

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3321 408285

    Fax: +49 3321 408215

    E-Mail: buergerbuero@nauen.de

    Bankverbindung

    Stadt Nauen

    Empfänger: Stadt Nauen

    IBAN: DE83 1605 0000 3810 1095 91

    BIC: WELADED1PMB

    Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse

    Formulare

    Einwohnermelderegister - Auskunfts- und Datenübermittlungssperre beantragen

    Stichwörter

    Bürgeramt, Bürgerservice, Meldeamt, Passbehörde, Personalausweisbehörde, Stadtinformation

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift,
    • Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben zur Gefahrensituation.

    Voraussetzungen

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaubhaft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    51 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

    Verfahrensablauf

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

    Fristen

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Wochen

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 03.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 15.09.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de