Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen.
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde
Ansprechpartner
Stadt Nauen - 30.90 Bürgerbüro
Adresse
Lieferanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathausinnenhof mit Zufahrt Schützenstraße - Parken mit Parkkarte
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
Anzahl: 173 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Ketziner Straße
Linie:- Bus: Linien 658 und 666
- Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Brandenburger Straße
Linie:- Bus: Linien 680, 669, 661 und 664
- Haltestelle: Nauen Bahnhof (barrierefreier Zugang/Aufzug)
Linie:- Regionalbahn: Linien RE2, RB10 und RB14
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1129
14631 Nauen
Hausanschrift
Rathausplatz 2
14641 Nauen
Ein barrierefreier Zugang zum Erdgeschoss des Bürgerbüros ist über eine Rollstuhlrampe möglich.
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
Anzahl: 4 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathausinnenhof mit Zufahrt Schützenstraße - Parken mit Parkkarte
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
Anzahl: 173 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Ketziner Straße
Linie:- Bus: Linien 658 und 666
- Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Brandenburger Straße
Linie:- Bus: Linien 680, 669, 661 und 664
- Haltestelle: Nauen Bahnhof (barrierefreier Zugang/Aufzug)
Linie:- Regionalbahn: Linien RE2, RB10 und RB14
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Bankverbindung
Stadt Nauen
Empfänger: Stadt Nauen
IBAN: DE83 1605 0000 3810 1095 91
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Formulare
Einwohnermelderegister - Auskunfts- und Datenübermittlungssperre beantragen
Stichwörter
Bürgeramt, Bürgerservice, Meldeamt, Passbehörde, Personalausweisbehörde, Stadtinformation
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift,
- Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben zur Gefahrensituation.
Voraussetzungen
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaubhaft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Rechtsgrundlage(n)
51 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Fristen
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 03.11.2015