Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Unter bestimmten Voraussetzungen kann man eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen.
Beschreibung
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Hinweise für Eberswalde: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Im Melderegister der Stadt Eberswalde können Sie Ihre Daten gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes sperren lassen, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Auskunft aus dem Melderegister an eine nicht-öffentliche Stelle oder Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.
Für die Eintragung einer Auskunftssperre besteht ein strenger Maßstab. Jeder Antrag soll durch entsprechende Belege (z. B. Bestätigung durch Polizei- und/oder Justizbehörden, Dienstvorgesetzte) dokumentiert werden. Vor Eintragung einer Auskunftssperre werden Ihre Angaben durch die Meldebehörde überprüft. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, wird die Auskunftssperre für zwei Jahre befristet eingetragen. Eine Verlängerung ist auf Antrag zulässig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde
Ansprechpartner
15.1 Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jessica Huwe (Sachgebietsleitern)
Internet
Formulare
Hinweisblatt Auskunftssperre
Antrag Auskunftssperre
Stichwörter
Meldeamt, Passbehörde
erforderliche Unterlagen
- Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift,
- Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben zur Gefahrensituation.
Formulare
Hinweise für Eberswalde: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Antrag Auskunftssperre
Voraussetzungen
- Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaubhaft machen.
- Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.
Rechtsgrundlage(n)
51 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Verfahrensablauf
Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.
Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.
Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.
Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.
Fristen
Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
1 bis 3 Wochen
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Eberswalde: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre
Hinweisblatt Auskunftssperre
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 03.11.2015