Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann man eine Auskunftssperre ins Melderegister eintragen lassen.

    Beschreibung

    Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

    Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

    Hinweise für Eberswalde: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Im Melderegister der Stadt Eberswalde können Sie Ihre Daten gemäß § 51 des Bundesmeldegesetzes sperren lassen, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Tatsachen vorliegen, welche die Annahme rechtfertigen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Auskunft aus dem Melderegister an eine nicht-öffentliche Stelle oder Person eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.

    Für die Eintragung einer Auskunftssperre besteht ein strenger Maßstab. Jeder Antrag soll durch entsprechende Belege (z. B. Bestätigung durch Polizei- und/oder Justizbehörden, Dienstvorgesetzte) dokumentiert werden. Vor Eintragung einer Auskunftssperre werden Ihre Angaben durch die Meldebehörde überprüft. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, wird die Auskunftssperre für zwei Jahre befristet eingetragen. Eine Verlängerung ist auf Antrag zulässig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Für die aktuelle Anschrift zuständige Meldebehörde

    Ansprechpartner

    15.1 Pass- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Straße 41-44

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Breite Straße 41-44

    16225 Eberswalde

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03334 64-0

    Fax: 03334 64-159

    E-Mail: buergeramt@eberswalde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Hinweisblatt Auskunftssperre
    Antrag Auskunftssperre

    Stichwörter

    Meldeamt, Passbehörde

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Formloser Antrag schriftlich oder zur Niederschrift,
    • Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben zur Gefahrensituation.

    Formulare

    Hinweise für Eberswalde: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Antrag Auskunftssperre

    Voraussetzungen

    • Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der örtlichen Meldebehörde glaubhaft machen.
    • Eine Überprüfung Ihrer Angaben muss die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    51 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)

    Verfahrensablauf

    Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

    Die Auskunftssperre wird auf Antrag eingetragen. Mit der Antragsabgabe müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann. Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.

    Anschließend werden Ihre Angaben durch die zuständige Stelle überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre für 2 Jahre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

    Die Sperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

    Sie können die Auskunftssperre nach Ablauf der Zeit verlängern lassen.

    Fristen

    Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 3 Wochen

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eberswalde: Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

    Hinweisblatt Auskunftssperre

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 03.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 15.09.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de