Daten der Handwerksregister Übermittlung an öffentliche Stellen

    Daten der Handwerksrolle Übermittlung an öffentliche Stellen

    Eine listenmäßige Auskunft aus der Handwerksrolle wird Ihnen auf Antrag bei Vorliegen der Voraussetzungen erteilt.

    Beschreibung

    Öffentlichen Stellen sind auf Ersuchen Daten aus der Handwerksrolle zu übermitteln, soweit die Kenntnis tatsächlicher oder rechtlicher Verhältnisse des Inhabers eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks (§ 1 Abs. 1) zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlich ist.

    zuständige Stelle

    Sachlich: Handwerkskammer, § 6 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO)

    Örtlich: § 1 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Brandenburg (VwVfGBbg) i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsstraße 12

    15230 Frankfurt (Oder)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 3703-0

    Fax: 0331 5350-11

    E-Mail: info@hwk-ff.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Voraussetzungen

    • Antrag
    • Vorliegen der Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 HwO

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Auf Ihren Antrag wird das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft und die Übermittlung vorgenommen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    unverzüglich

    Kosten

    Für die Übermittlung der Daten fallen nach § 113 Abs. 4 S. 1 HwO i. V. m. den Gebührenordnungen der zuständigen Handwerkskammer Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft und Energie am 22.08.2019

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English