Änderung persönlicher und betriebsbezogener Daten der Handwerkskammer mitteilen
Wenn Sie Mitglied einer Handwerkskammer sind und sich dort erfasste persönliche oder betriebsbezogene Daten ändern, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.
Beschreibung
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht bei Veränderungen, die unter anderem folgende Fälle erfasst:
- Anschriftenänderungen des / der Betriebsinhaber(s) oder der Betriebsinhaberin(nen) oder der Betriebsstätte,
- Änderungen im Bestand der Betriebsstätten,
- geänderte elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse,
- Änderungen bei personenbezogenen Angaben zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen,
- Änderungen bei vertretungsberechtigten Personen von Gesellschaften.
zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Betrieb:
- Betriebsnummer
- Betriebsname
- Gegebenenfalls Datum des Inkrafttretens der Datenänderung
- Angabe zur Art der Datenänderung (z.B. Kontaktdaten und Adressen sowie weitere Daten zu Personen und Betriebsstätten)
Hinweise für Brandenburg: Daten der Handwerksrolle Änderung
gegebenenfalls: Nachweis der Datenänderung
Voraussetzungen
Bei der Handwerkskammer gespeicherte betriebsbezogene Daten haben sich geändert, so insbesondere:
- Adress- und Kontaktdaten des Betriebs oder einer Betriebsstätte
- Eintragung oder Löschung einer Betriebsstätte
- persönliche Daten des Inhabers oder der Inhaberin
- Daten der Geschäftsführung oder der Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Informieren Sie Ihre Handwerkskammer über eine Änderung eintragungsrelevanter persönlicher oder betriebsbezogener Daten. Änderungsmitteilungen können schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
keine
Kosten
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Hinweise für Brandenburg: Daten der Handwerksrolle Änderung
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Hinweise für Brandenburg: Daten der Handwerksrolle Änderung
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa der Freien Hansestadt Bremen am 08.09.2022
Hinweise für Brandenburg: Daten der Handwerksrolle Änderung
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg am 26.05.2023
Stichwörter
Handwerksrolleneintragung, zulassungspflichtiges Handwerk, Betriebsbezogene Daten, Handwerksregister, Handwerkerverzeichnis, Betriebsstätte, Vertretungsberechtigte, Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke, persönliche Daten, Adresse, Handwerkerkammer, Handwerksrolle, HWK, zulassungsfreies Handwerk, Gesellschafter, Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe, Änderungen, Handwerk, Eintragung Handwerksrolle, Datenänderung