Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausübungsberechtigung

    Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausübungsberechtigung

    Die Eintragung in die Handwerksrolle können Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer beantragen.

    Beschreibung

    In die Handwerksrolle wird eingetragen, wer für das zu betreibende Gewerbe oder für ein mit diesem verwandtes Gewerbe eine Ausübungsberechtigung nach § 7a oder § 7b HwO besitzt

    zuständige Stelle

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Cottbus

    Adresse

    Hausanschrift

    Altmarkt 17

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0355 7835-444

    Fax: 0355 7835-280

    E-Mail: hwk@hwk-cottbus.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 29.09.2020 (von: Schulze, Ralf)

    Technisch geändert am 02.09.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    1 Unterlagen bei Einzelunternehmen

    1.1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“

    1.2 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)

    1.4 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich

     vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

     Kopie des Arbeitsvertrages

     Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV

    1.5 Handelsregisterauszug (sofern vorhanden)

    2 Unterlagen bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

    2.1 vollständig ausgefülltes und von den Gesellschaftern unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“

    2.2 Gesellschaftsvertrag (wenn ein Gesellschafter gleichzeitig fachtechnischer Betriebsleiter ist, muss dieser mindestens 30 % am Gewinn und Verlust beteiligt sein)

    2.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)

    2.4 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

    2.5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich

     vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

     Kopie des Arbeitsvertrages

     Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV

    3 Unterlagen bei sonstige Personengesellschaften

    3.1 vollständig ausgefülltes und von den Gesellschaftern unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“

    3.2 Handelsregisterauszug

    3.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)

    3.4 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

    3.5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich

     Betriebsleiters

     vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

     Kopie des Arbeitsvertrages

     Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV

    4 Unterlagen bei juristische Personen oder bei deren Beteiligung an einer Personengesellschaft

    4.1 vollständig ausgefülltes und vom Geschäftsführer unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“

    4.2 Handelsregisterauszug

    4.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)

    4.4 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

    .5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich

     vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

     Kopie des Arbeitsvertrages

     Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV

    5 Ausnahmebewilligung/Ausübungsberechtigung nach §§ 7a ff HwO für das beantragte oder ein damit verwandtes Handwerk

    Voraussetzungen

    Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer unter Beifügung der notwendigen Unterlagen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Wenn die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, wird die Eintragung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen vorgenommen.

    Kosten

    Für die Eintragung in die Handwerksrolle fallen nach § 113 Abs. 4 S. 1 HwO i. V. m. den Gebührenordnungen der zuständigen Handwerkskammer Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft und Energie am 22.08.2019

    Version

    Technisch erstellt am 26.09.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)