Vorgesehen zum Löschen - Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausnahmebewilligung oder Gleichwertigkeitsfeststellung

    Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausnahmebewilligung oder Gleichwertigkeitsfeststellung

    Die Eintragung in die Handwerksrolle können Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer beantragen.

    Beschreibung

    In der Handwerksrolle werden die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zur Handwerksordnung mit den betriebenen Handwerken eingetragen. Die Eintragung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk erfordert das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß §§ 7, 1 HwO.

    zuständige Stelle

    Sachlich: Handwerkskammer, §§ 6 Abs. 1, 10 HwO

    Örtlich: § 1 Abs. 1 VwVfGBbg i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofsstraße 12

    15230 Frankfurt (Oder)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 3703-0

    Fax: 0331 5350-11

    E-Mail: info@hwk-ff.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    1 Unterlagen bei Einzelunternehmen

    1.1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular "Antrag auf Eintragung"

    1.2 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)

    1.4 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich

    vollständig ausgefülltes Formular "Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung"

    Kopie des Arbeitsvertrages

    Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV

    1.5 Handelsregisterauszug (sofern vorhanden)

    2 Unterlagen bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

    2.1 vollständig ausgefülltes und von den Gesellschaftern unterschriebenes Formular "Antrag auf Eintragung"

    2.2 Gesellschaftsvertrag (wenn ein Gesellschafter gleichzeitig fachtechnischer Betriebsleiter ist, muss dieser mindestens 30 % am Gewinn und Verlust beteiligt sein)

    2.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)

    2.4 vollständig ausgefülltes Formular "Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung"

    2.5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich

    vollständig ausgefülltes Formular "Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung"

    Kopie des Arbeitsvertrages

    Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV

    3 Unterlagen bei sonstige Personengesellschaften

    3.1 vollständig ausgefülltes und von den Gesellschaftern unterschriebenes Formular "Antrag auf Eintragung"

    3.2 Handelsregisterauszug

    3.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)

    3.4 vollständig ausgefülltes Formular "Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung"

    3.5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich

    Betriebsleiters

    vollständig ausgefülltes Formular "Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung"

    Kopie des Arbeitsvertrages

    Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV

    4 Unterlagen bei juristische Personen oder bei deren Beteiligung an einer Personengesellschaft

    4.1 vollständig ausgefülltes und vom Geschäftsführer unterschriebenes Formular "Antrag auf Eintragung"

    4.2 Handelsregisterauszug

    4.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)

    4.4 vollständig ausgefülltes Formular "Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung"

    4.5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich

    vollständig ausgefülltes Formular "Erklärung zur fachtechnischen

    Betriebsleitung"

    Kopie des Arbeitsvertrages

    Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV

    5 Qualifikationsnachweise bei allen Rechtsformen Nr. 1 - 4

    5.1 Meisterbrief in dem entsprechenden oder in einem verwandten Handwerk oder

    5.2 Ingenieur- bzw. Technikerzeugnis (inkl. Fächerübersicht) einer deutschen Hoch-, Fachhoch- bzw. Fach-schule für Techniker der Fachrichtung für das jeweilige Handwerk oder

    5.3 Abschlüsse als Meister der volkseigenen Industrie der jeweiligen Fachrichtung oder

    5.4 Abschlüsse als Industriemeister, geprüfter Polier der jeweiligen Fachrichtung oder

    5.5 sonstige gleichwertige Prüfungen nach § 42 Abs. 2 HwO bzw. § 53 BBiG oder

    5.6 Ausnahmebewilligung/Ausübungsberechtigung nach §§ 7a ff HwO für das beantragte oder ein damit verwandtes Handwerk oder

    5.7 Vertriebene bzw. Spätaussiedler mit entsprechenden Unterlagen

    Voraussetzungen

    Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer unter Beifügung der notwendigen Unterlagen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Wenn die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, wird die Eintragung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen vorgenommen.

    Kosten

    Für die Eintragung in die Handwerksrolle fallen nach § 113 Abs. 4 S. 1 HwO i. V. m. den Gebührenordnungen der zuständigen Handwerkskammer Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft und Energie am 22.08.2019

    Version

    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English