• Kremitzaue (Landkreis Elbe-Elster, Brandenburg)
Handwerksrolle Eintragung von Ingenieuren und Absolventen von technischen Hochschulen und Fachschulen für Technik

Handwerksrolle Eintragung von Ingenieuren und Absolventen von technischen Hochschulen und Fachschulen für Technik

Die Eintragung in die Handwerksrolle können Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer beantragen.

Beschreibung

In der Handwerksrolle werden die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zur Handwerksordnung mit den betriebenen Handwerken eingetragen. Die Eintragung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk erfordert das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß §§ 7, 1 HwO.

zuständige Stelle

Ansprechpartner

Handwerkskammer Cottbus

Adresse

Hausanschrift

Altmarkt 17

03046 Cottbus/Chóśebuz

Kontakt

Telefon Festnetz: 0355 7835-444

Fax: 0355 7835-280

E-Mail: hwk@hwk-cottbus.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 29.09.2020

Technisch geändert am 02.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

1 Unterlagen bei Einzelunternehmen

1.1 vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“

1.2 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)

1.4 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich

 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

 Kopie des Arbeitsvertrages

 Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV

1.5 Handelsregisterauszug (sofern vorhanden)

2 Unterlagen bei der Gesellschaft des bürgerlichen Rechts

2.1 vollständig ausgefülltes und von den Gesellschaftern unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“

2.2 Gesellschaftsvertrag (wenn ein Gesellschafter gleichzeitig fachtechnischer Betriebsleiter ist, muss dieser mindestens 30 % am Gewinn und Verlust beteiligt sein)

2.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)

2.4 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

2.5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich

 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

 Kopie des Arbeitsvertrages

 Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV

3 Unterlagen bei sonstige Personengesellschaften

3.1 vollständig ausgefülltes und von den Gesellschaftern unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“

3.2 Handelsregisterauszug

3.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)

3.4 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

3.5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich

 Betriebsleiters

 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

 Kopie des Arbeitsvertrages

 Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV

4 Unterlagen bei juristische Personen oder bei deren Beteiligung an einer Personengesellschaft

4.1 vollständig ausgefülltes und vom Geschäftsführer unterschriebenes Formular „Antrag auf Eintragung“

4.2 Handelsregisterauszug

4.3 Qualifikationsnachweis (siehe 5. Qualifikationsnachweise)

4.4 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

4.5 bei angestellten fachtechnischen Betriebsleitern zusätzlich

 vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“

 Kopie des Arbeitsvertrages

 Meldebescheinigung zur gesetzlichen Sozialversicherung gemäß § 25 DEÜV

5 Qualifikationsnachweise bei allen Rechtsformen Nr. 1 - 4

5.1 Meisterbrief in dem entsprechenden oder in einem verwandten Handwerk oder

5.2 Ingenieur- bzw. Technikerzeugnis (inkl. Fächerübersicht) einer deutschen Hoch-, Fachhoch- bzw. Fach-schule für Techniker der Fachrichtung für das jeweilige Handwerk oder

5.3 Abschlüsse als Meister der volkseigenen Industrie der jeweiligen Fachrichtung oder

5.4 Abschlüsse als Industriemeister, geprüfter Polier der jeweiligen Fachrichtung oder

5.5 sonstige gleichwertige Prüfungen nach § 42 Abs. 2 HwO bzw. § 53 BBiG oder

5.6 Ausnahmebewilligung/Ausübungsberechtigung nach §§ 7a ff HwO für das beantragte oder ein damit verwandtes Handwerk oder

5.7 Vertriebene bzw. Spätaussiedler mit entsprechenden Unterlagen

Voraussetzungen

Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer unter Beifügung der notwendigen Unterlagen.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Wenn die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, wird die Eintragung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen vorgenommen.

Kosten

Für die Eintragung in die Handwerksrolle fallen nach § 113 Abs. 4 S. 1 HwO i. V. m. den Gebührenordnungen der zuständigen Handwerkskammer Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammer an.

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft und Energie am 22.08.2019

Version

Technisch erstellt am 26.09.2019

Technisch geändert am 08.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020