Betrieb eines Energieversorgungsnetzes Genehmigung

    Betrieb eines Energieversorgungsnetzes Genehmigung

    Genehmigung des Netzbetriebs

    Beschreibung

    Wenn Sie den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, benötigen Sie die Genehmigung durch die nach Landesrecht zuständige Behörde.

    zuständige Stelle

    Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg

    Ansprechpartner

    Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-Mann-Allee 107

    14473 Potsdam

    Kontakt

    Internet

    Stichwörter

    Arbeitsministerium, Wirtschaftsministerium

    Version

    Technisch geändert am 13.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum Netz (Erwerb, Errichtung eines neuen Netzes, Investitionen, Netzkapazität, Darstellung des Netzes),
    • Angaben über die Abnehmer, deren Versorgung aufgenommen werden soll,
    • Angaben zum Gas-/Strombezug der Abnehmer,
    • Nachweis über die Rechtsform des Unternehmens (Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag),
    • Unterlagen zur personellen und technischen Leistungsfähigkeit (Organigramm mit Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifizierung), technische Ausstattung (siehe VDN Richtlinie S-1000 beziehungsweise DVGW Arbeitsblatt G 1000), Vorlage der Verträge mit Subunternehmen,
    • Vorlage einer Erfolgsvorschaurechnung (Investitionen und Abschreibungen, Kapital und Finanzplan, Betriebliche Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnung),
    • Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis, Beteiligungen am Unternehmen, Letzterstellte Gewinn- und Verlustrechnung).

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie besitzen die

    • personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
    • Zuverlässigkeit,

    um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag ist schriftlich an das Ministerium für Wirtschaft und Energie das Landes Brandenburg zu richten.

    Fristen

    Der Antrag sollte rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes gestellt werden (in der Regel einige Monate vorher).

    Bearbeitungsdauer

    Über die Genehmigung ist spätestens sechs Monate nach Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen zu entscheiden.  

    Kosten

    500,00 - 25.000,00 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft und Energie am 04.09.2019

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English