Baugenehmigung Erteilung
Informationen zur Erteilung von Baugenehmigungen
Beschreibung
Wenn Neubauten errichtet, Veränderungen an Bauten vorgenommen werden oder eine Nutzungsänderung erfolgen soll, ist dafür meistens eine Baugenehmigung notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen Kreisangehörigen Stadt
Ansprechpartner
Gemeinde Kloster Lehnin - FB 2 Sachgebiet 21 - Tiefbau und Baubetriebshof
Adresse
Postanschrift
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.  09:00 - 12:00 Uhr Di.  09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr  Mi.  geschlossen Do.  07:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr  Fr. geschlossen/ Onlineterminvergabe
Kontakt
E-Mail: bauamt@lehnin.de
Stichwörter
Bauen, Bauhof, Baumschutz, Tiefbau
Gemeinde Kloster Lehnin - FB 2 Sachgebiet 23 - Gemeindeentwicklung
Adresse
Postanschrift
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.  09:00 - 12:00 Uhr Di.  09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr  Mi.  geschlossen Do.  07:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr  Fr. geschlossen/ Onlineterminvergabe
Stichwörter
Bauleitplanung, Stadtentwicklung
Landkreis Potsdam-Mittelmark - 43 Fachdienst Technische Bauaufsicht I
Adresse
Postanschrift
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag nach Vereinbarung Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag nach Vereinbarung Freitag nach Vereinbarung Montags und mittwochs sind die Sachbearbeiter telefonisch nicht erreichbar. Beachten Sie bitte, dass der Einlass in das Gebäude nur nach  vorheriger Terminvereinbarung  mit Bestätigung gestattet wird.
Kontakt
Stichwörter
Bauamt, Bauaufsicht
erforderliche Unterlagen
Neben dem Antragsformular sind noch folgende Unterlagen mit einzureichen:
- Bauzeichnungen
- Baubeschreibung
- amtlicher Lageplan
Formulare
Voraussetzungen
Reichen Sie bitte den Bauantrag in dreifacher Ausfertigung in Papierform und zusätzlich als elektronisches Exemplar ein. Hat die untere Bauaufsichtsbehörde einen elektronischen Zugang eröffnet, ist dieser zu verwenden. Für Ihren Bauantrag müssen Sie die vorgeschriebenen Formulare verwenden.
Für die meisten Bauanträge ist die Erstellung der Bauvorlagen und eine Unterschrift durch eine bauvorlageberechtigte Person (Entwurfsverfasser oder Entwurfsverfasserin) erforderlich.
Liegt das Baugrundstück in einem Bebauungsplangebiet, kann eine Bauanzeige oder ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren ausreichend sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Im Baugenehmigungsverfahren wird das Vorhaben in vollem Umfang geprüft. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang, ob die Bauvorlagen vollständig sind und bestätigt den Eingang.
Sind die Bauvorlagen unvollständig oder mangelhaft, wird der Bauherrin oder dem Bauherrn bereits mit der Eingangsbestätigung eine Frist zur Ergänzung des Bauantrages mitgeteilt.
Der Antrag gilt als zurückgenommen, wenn die fehlenden Unterlagen nicht fristgerecht (§ 69 Absatz 2 BbgBO) nachgereicht werden.
Sind die Bauvorlagen vollständig, beteiligt die untere Bauaufsichtsbehörde unverzüglich alle Fachbehörden, deren Belange vom Vorhaben betroffen sind, sowie die Gemeinde. Die Frist zur Stellungnahme für die Fachbehörden beträgt einen Monat, die Gemeinde hat für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zwei Monate Zeit.
Liegen alle Stellungnahmen vor und bestehen keine Widersprüche zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften, ist die Baugenehmigung zu erteilen. Die Baugenehmigung schließt alle erforderlichen Genehmigungen mit ein.
Fristen
Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt gemäß § 73 BbgBO sechs Jahre.
Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen nicht, wenn innerhalb von sechs Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wurde und spätestens ein Jahr nach Ablauf der Frist die Aufnahme der Nutzung angezeigt worden ist.
Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Nach Eingang der Stellungnahmen wird der unteren Bauaufsichtsbehörde in § 69 Absatz 6 BbgBO eine gesetzliche Entscheidungsfrist von einem Monat eingeräumt, so dass das Baugenehmigungsverfahren in der Regel nach vier Monaten abgeschlossen ist.
Kosten
1,4 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€
Gemäß Tarifstelle 1.1-1.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung
Die Gebühr kann teilweise als Vorschuss erhoben werden.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 19.08.2019
Stichwörter
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