Poller - Chipkarte / Berechtigung beantragen
Wie beantrage ich eine Poller- / Chipkarte?
Beschreibung
In einigen Städten und Gemeinden von Brandenburg werden im Rahmen der Verkehrsberuhigung elektrisch versenkbare Poller installiert. Nur einem berechtigten Personenkreis aus Anwohnern, Geschäftsbetreibern und Mietern von Stellplätzen sowie Polizei und Rettungskräften ist eine Zufahrt möglich. Die Öffnung des Pollers erfolgt zumeist mittels einer Chipkarte oder über das Smartphone.
Ansprechpartner
Stadt Nauen - Technische Infrastruktur
Adresse
Hausanschrift
Rathausplatz 1
14641 Nauen
Ein barrierefreier Zugang zum Dachgeschoss des Rathauses (Gebäude: Rathausplatz 1) ist nicht vorhanden.
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Lieferanschrift
Postanschrift
Postfach 1129
14631 Nauen
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Stadtverwaltung Montag     nach Terminvereinbarung Dienstag      13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch     keine Sprechzeiten Donnerstag     9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag     nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3321 408246
Telefon Festnetz: +49 3321 408245
E-Mail: sondernutzung@nauen.de
E-Mail: tiefbau@nauen.de
Bankverbindung
Stadt Nauen
Empfänger: Stadt Nauen
IBAN: DE83 1605 0000 3810 1095 91
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Formulare
Polleranlage - Antrag Befahrungsgenehmigung Martin-Luther-Platz
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Poller, Pollerkarte