Poller - Chipkarte / Berechtigung beantragen
Wie beantrage ich eine Poller- / Chipkarte?
Beschreibung
In einigen Städten und Gemeinden von Brandenburg werden im Rahmen der Verkehrsberuhigung elektrisch versenkbare Poller installiert. Nur einem berechtigten Personenkreis aus Anwohnern, Geschäftsbetreibern und Mietern von Stellplätzen sowie Polizei und Rettungskräften ist eine Zufahrt möglich. Die Öffnung des Pollers erfolgt zumeist mittels einer Chipkarte oder über das Smartphone.
Ansprechpartner
Stadt Nauen - Technische Infrastruktur
Adresse
Lieferanschrift
Postfachadresse
Postfach 1129
14631 Nauen
Hausanschrift
Rathausplatz 1
14641 Nauen
Ein barrierefreier Zugang zum Dachgeschoss des Rathauses (Gebäude: Rathausplatz 1) ist nicht vorhanden.
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Stadtverwaltung Montag nach Terminvereinbarung Dienstag 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch keine Sprechzeiten Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3321 408245
Telefon Festnetz: +49 3321 408246
E-Mail: tiefbau@nauen.de
E-Mail: sondernutzung@nauen.de
Bankverbindung
Stadt Nauen
Empfänger: Stadt Nauen
IBAN: DE83 1605 0000 3810 1095 91
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Formulare
Polleranlage - Antrag Befahrungsgenehmigung Martin-Luther-Platz
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Pollerkarte, Poller