Bewohnerparkausweis

    Poller - Chipkarte / Berechtigung beantragen

    Wie beantrage ich eine Poller- / Chipkarte?

    Beschreibung

    In einigen Städten und Gemeinden von Brandenburg werden im Rahmen der Verkehrsberuhigung elektrisch versenkbare Poller installiert. Nur einem berechtigten Personenkreis aus Anwohnern, Geschäftsbetreibern und Mietern von Stellplätzen sowie Polizei und Rettungskräften ist eine Zufahrt möglich. Die Öffnung des Pollers erfolgt zumeist mittels einer Chipkarte oder über das Smartphone.

    Ansprechpartner

    Untere Straßenverkehrsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 6

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Postanschrift

    Neumarkt 5

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Fachbereich Ordnung und Sicherheit/ Servicebereich Untere Straßenverkehrsbehörde

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 612-4730(Alexander Gohr, Servicebereichsleiter Untere Straßenverkehrsbehörde)

    Fax: +49 355 612-134730

    E-Mail: strassenverkehrsbehoerde@cottbus.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sicherheitszentrum

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Straße 154

    03046 Cottbus/Chóśebuz

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 355 612-3456

    E-Mail: sicherheitszentrum@cottbus.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2023

    Stichwörter

    Pollerkarte, Poller

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English