Poller - Chipkarte / Berechtigung beantragen
Wie beantrage ich eine Poller- / Chipkarte?
Beschreibung
In einigen Städten und Gemeinden von Brandenburg werden im Rahmen der Verkehrsberuhigung elektrisch versenkbare Poller installiert. Nur einem berechtigten Personenkreis aus Anwohnern, Geschäftsbetreibern und Mietern von Stellplätzen sowie Polizei und Rettungskräften ist eine Zufahrt möglich. Die Öffnung des Pollers erfolgt zumeist mittels einer Chipkarte oder über das Smartphone.
Ansprechpartner
Untere Straßenverkehrsbehörde
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Ordnung und Sicherheit/ Servicebereich Untere Straßenverkehrsbehörde
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-4730(Alexander Gohr, Servicebereichsleiter Untere Straßenverkehrsbehörde)
Fax: +49 355 612-134730
Internet
Sicherheitszentrum
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-3456
E-Mail: sicherheitszentrum@cottbus.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Pollerkarte, Poller