Personalausweis

    Personalausweis Eintragung eines Künstlernamens

    Wie lasse ich einen Künslernamen in den Personalausweis eintragen?

    Beschreibung

    Seit dem 01.11.2010 können Ordens- und Künstlernamen wieder in den Personalausweis eingetragen werden. Die Eintragung des  Ordens- oder Künstlernamens stellt eine Ausnahme dar und darf nur bei Vorliegen von strengen Voraussetzungen erfolgen. Ein Nachtrag des Künstlernamens in den bestehenden Ausweis ist nicht möglich, es muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

    Hinweise für Eberswalde: Personalausweis Eintragung eines Künstlernamens

    Jeder deutsche Staatsangehörige ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Von der Ausweispflicht befreit sind Inhaber eines gültigen Reisepasses.

    Der Personalausweis kann auch für Personen ausgestellt werden, die noch nicht 16 Jahre alt sind. In diesen Fällen erfolgt die Beantragung in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. der Personensorgeberechtigten sowie des Kindes. Wird die Beantragung nur von einem Elternteil bzw. Sorgeberechtigten vorgenommen, so muss die Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden bzw. ist die alleinige Sorgeberechtigung glaubhaft nachzuweisen (z. B. mittels Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil). Minderjährige Personen können ab Vollendung ihres 16. Lebensjahres einen Personalausweis eigenständig, ohne Zustimmung der Eltern/Sorgeberechtigten, beantragen.

    Der Personalausweis besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren. Abweichend hiervon wird er für Personen, die noch nicht das 24. Lebensjahr erreicht haben, mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt.

    Seit dem 01.08.2021 werden bei der Beantragung von Personalausweisen Fingerabdrücke erfasst, die zusammen mit den persönlichen Daten und dem biometrischen Lichtbild auf dem Chip im Personalausweis gespeichert werden.

    Die Lieferzeit für einen, durch die Bundesdruckerei produzierten, Personalausweis beträgt in der Regel ca. 2 Wochen. Sie kann im Einzelfall bzw. zu bestimmten Zeiten (bspw. Ferienzeiten) auch darüber liegen. Die Stadt Eberswalde hat auf die Lieferzeit keinen Einfluss.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Eberswalde: Personalausweis Eintragung eines Künstlernamens

    Sachgebiet Pass- und Meldewesen im Bürgeramt der Stadt Eberswalde

    Zuständigkeit

    Hinweise für Eberswalde: Personalausweis Eintragung eines Künstlernamens

    Frau Jessica Huwe

    buergeramt@eberswalde.de

    Telefon: 03334 64-0

    Ansprechpartner

    15.1 Pass- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Straße 41-44

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Breite Straße 41-44

    16225 Eberswalde

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03334 64-0

    Fax: 03334 64-159

    E-Mail: buergeramt@eberswalde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Zustimmungserklärung Reisepass | Personalausweis
    Vollmacht Abholung Personalausweis | Reisepass

    Stichwörter

    Meldeamt, Passbehörde

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eberswalde: Personalausweis Eintragung eines Künstlernamens

    • Personalausweis oder Reisepass (bei Erstbeantragung oder Verlust Geburtsurkunde oder Stammbuch)
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
    • bei Namensänderung dementsprechende Urkunde
    • ggf. Einbürgerungsurkunde
    • bei einer Beantragung für Personen unter 16 Jahren ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils/Sorgeberechtigten bzw. Nachweis zur Glaubhaftmachung des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil)

    Formulare

    Hinweise für Eberswalde: Personalausweis Eintragung eines Künstlernamens

    • Zustimmungserklärung
    • Vollmacht Abholung Personalausweis

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eberswalde: Personalausweis Eintragung eines Künstlernamens

    Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis

    Kosten

    Hinweise für Eberswalde: Personalausweis Eintragung eines Künstlernamens

    22,80 € Personalausweis bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
    37,00 € Personalausweis ab Vollendung des 24. Lebensjahres
    10,00 € vorläufiger Personalausweis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Eberswalde: Personalausweis Eintragung eines Künstlernamens

    Wenn Sie nicht Einwohner/in der Stadt Eberswalde sind, wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes. Dokumentenbeantragung außerhalb Ihres Wohnortes sind nur in äußersten Notfällen möglich und auch erst nach vorheriger telefonischer Absprache.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Stichwörter

    Doktortitel, Ordensname, Künstlername

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de