Jagdsteuer
Erfahren Sie hier Festsetzung, Zahlungspflicht und Ertragshoheit der Jagdsteuer
Beschreibung
Die Jagdsteuer ist in Deutschland eine Gemeindesteuer. Sie kann als Aufwandsteuer kraft landesgesetzlicher Ermächtigung erhoben werden. Steuerpflichtig ist üblicherweise der Jagdausübungsberechtigte. Sowohl Festsetzung als auch Ertragshoheit obliegt den Gebietskörperschaften, also den kreisfreien Städten beziehungsweise den Landkreisen.
Die Steuer wird jährlich auf der Grundlage des Jahresjagdwerts bzw. bei Verpachtung auf den vom Pächter zu entrichtenden Pachtpreis erhoben und darf 20 % der Jahresjagdpacht nicht überschreiten.
Ansprechpartner
Gemeinde Schönefeld - Steuern
Adresse
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Öffnungszeiten
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Kontakt
Telefon Festnetz: +49 30 536720-310
E-Mail: steuern@gemeinde-schoenefeld.de
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Gemeinde Schönefeld
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Gemeinde Schönefeld
Empfänger: Gemeinde Schönefeld
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Gemeinde Schönefeld
Empfänger: Gemeinde Schönefeld
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BIC: DEUTDEBB160
Bankinstitut: Deutsche Bank AG
Rechtsgrundlage(n)
Rechtliche Grundlagen sind die § 6, Abs. 1 KAG, § 1 Kommunalabgabenverordnung in Verbindung mit der jeweils gültigen örtlichen Satzung.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg