Hausnummernvergabe
Hausnummern werden von der Kommune vergeben.
Hinweise für Michendorf: Hausnummernvergabe
Amtliche Vergabe von Hausnummern zur Orientierung
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Hinweise für Michendorf: Hausnummernvergabe
Hausnummern dienen der Auffindbarkeit der Adressen für Besucher und Kunden, insbesondere stellen sie aber eine Orientierungshilfe für Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, Post und Lieferservice dar. Sie tragen damit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gemeindegebiet bei. Jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Grundstück/ Gebäude ist deshalb mit einer Hausnummer zu versehen.
Der/die Grundstückseigentümer/-in ist verpflichtet, die von der Gemeinde Michendorf zugewiesene Hausnummer von der Straße deutlich sichtbar am Hauseingang oder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite anzubringen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Michendorf: Hausnummernvergabe
Gemeinde Michendorf
Zuständigkeit
Hinweise für Michendorf: Hausnummernvergabe
Fachbereich Finanzen
-Sachbereich Liegenschaften-
Herr Höppner Tel. 033205 598-29 liegenschaften@michendorf.de
Frau Schinke Tel. 033205 598-46 liegenschaften@michendorf.de
Ansprechpartner
Liegenschaften
Adresse
Postanschrift
Potsdamer Str. 33
14552 Michendorf
Öffnungszeiten
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 033205 598-29
Telefon Festnetz: 033205 598-46
Fax: 033205 598-50
Telefon Festnetz: 033205 598-46
Telefon Festnetz: 033205 598-29
E-Mail: liegenschaften@michendorf.de
Kontaktperson
N.N.
Postanschrift
Potsdamer Straße 33
14552 Michendorf
zuständig für Ortsteile: Michendorf, Langerwisch, Fresdorf
Telefon Festnetz: 033205 598-29
Telefon Festnetz: 033205 598-29
Fax: 033205 598-50
E-Mail: liegenschaften@michendorf.de
Frau Schinke
Postanschrift
Potsdamer Straße 33
14552 Michendorf
zuständig für die Ortsteile: Wildenbruch, Wilhelmshorst, Stücken
Telefon Festnetz: 033205 598-46
Telefon Festnetz: 033205 598-46
Fax: 033205 598-50
E-Mail: liegenschaften@michendorf.de
Internet
Formulare
Grundstücksnummer
Stichwörter
Liegenschaften
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Michendorf: Hausnummernvergabe
Antrag auf Vergabe einer Grundstücksnummern (Hausnummer), ggf. Bevollmächtigung
Lageplan/ Teilungsplan nebst Fortführungsmitteilung des Liegenschaftskatasters
Formulare
Hinweise für Michendorf: Hausnummernvergabe
Antrag auf Vergabe einer Grundstücksnummer (Hausnummer)
Voraussetzungen
Hinweise für Michendorf: Hausnummernvergabe
Neuerrichtung bzw. Umnutzung von Grundstücken/ Gebäuden für eine Wohn- oder Gewerbenutzung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Michendorf: Hausnummernvergabe
§ 126 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
§ 7 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen im Gebiet der Gemeinde Michendorf
Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung)
Verfahrensablauf
Hinweise für Michendorf: Hausnummernvergabe
Der/die Grundstückseigentümer/-in beantragt die amtliche Festsetzung von Hausnummern für bestehende oder neu zu errichtende Gebäude. Der/die Grundstückseigentümer/-in ist verpflichtet, die von der Gemeinde Michendorf zugewiesene Hausnummer von der Straße deutlich sichtbar am Hauseingang oder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite anzubringen und leserlich zu erhalten.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Michendorf: Hausnummernvergabe
Die Bearbeitungszeit kann variieren. In der Regel wird von 2-4 Wochen ausgegangen.
Kosten
Hinweise für Michendorf: Hausnummernvergabe
Gemäß der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Michendorf, Gebührentarif Nr. 11 in Höhe von 12,50 €.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Grundstück, Vergabe von Hausnummern