Hausnummer Festsetzung

    Hausnummernvergabe

    Hausnummern werden von der Kommune vergeben.

    Hinweise für Michendorf: Hausnummernvergabe

    Amtliche Vergabe von Hausnummern zur Orientierung

    Beschreibung

    Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

    Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

    Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.

    Hinweise für Michendorf: Hausnummernvergabe

    Hausnummern dienen der Auffindbarkeit der Adressen für Besucher und Kunden, insbesondere stellen sie aber eine Orientierungshilfe für Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr, Post und Lieferservice dar. Sie tragen damit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gemeindegebiet bei. Jedes zur selbständigen Nutzung bestimmte Grundstück/ Gebäude ist deshalb mit einer Hausnummer zu versehen.

    Der/die Grundstückseigentümer/-in ist verpflichtet, die von der Gemeinde Michendorf zugewiesene Hausnummer von der Straße deutlich sichtbar am Hauseingang oder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite anzubringen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Michendorf: Hausnummernvergabe

    Gemeinde Michendorf

    Zuständigkeit

    Hinweise für Michendorf: Hausnummernvergabe

    Fachbereich Finanzen

    -Sachbereich Liegenschaften-

    Herr Höppner             Tel. 033205 598-29                liegenschaften@michendorf.de

    Frau Schinke              Tel. 033205 598-46                liegenschaften@michendorf.de

    Ansprechpartner

    Liegenschaften

    Adresse

    Postanschrift

    Potsdamer Str. 33

    14552 Michendorf

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 -18:00 Uhr Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033205 598-29

    Telefon Festnetz: 033205 598-46

    Fax: 033205 598-50

    Telefon Festnetz: 033205 598-46

    Telefon Festnetz: 033205 598-29

    E-Mail: liegenschaften@michendorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Grundstücksnummer

    Stichwörter

    Liegenschaften

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Michendorf: Hausnummernvergabe

    Antrag auf Vergabe einer Grundstücksnummern (Hausnummer), ggf. Bevollmächtigung

    Lageplan/ Teilungsplan nebst Fortführungsmitteilung des Liegenschaftskatasters

    Formulare

    Hinweise für Michendorf: Hausnummernvergabe

    Antrag auf Vergabe einer Grundstücksnummer (Hausnummer)

    Voraussetzungen

    Hinweise für Michendorf: Hausnummernvergabe

    Neuerrichtung bzw. Umnutzung von Grundstücken/ Gebäuden für eine Wohn- oder Gewerbenutzung

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Michendorf: Hausnummernvergabe

    § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

    § 7  Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Bereich der Verkehrsflächen und öffentlichen Anlagen im Gebiet der Gemeinde Michendorf

    Satzung der Gemeinde Michendorf über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Michendorf: Hausnummernvergabe

    Der/die Grundstückseigentümer/-in beantragt die amtliche Festsetzung von Hausnummern für bestehende oder neu zu errichtende Gebäude. Der/die Grundstückseigentümer/-in ist verpflichtet, die von der Gemeinde Michendorf zugewiesene Hausnummer von der Straße deutlich sichtbar am Hauseingang oder an der zur Straße liegenden Gebäudeseite anzubringen und leserlich zu erhalten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Michendorf: Hausnummernvergabe

    Die Bearbeitungszeit kann variieren. In der Regel wird von 2-4 Wochen ausgegangen.

    Kosten

    Hinweise für Michendorf: Hausnummernvergabe

    Gemäß der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde Michendorf, Gebührentarif Nr. 11 in Höhe von 12,50 €.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Stichwörter

    Grundstück, Vergabe von Hausnummern

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de