Hausnummernvergabe
Hausnummern werden von der Kommune vergeben.
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Kloster Lehnin - FB 2 Sachgebiet 23 - Gemeindeentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Busanbindung
Linie:- Bus: 580, 554, 553, 645
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Friedensstraße 3
14797 Kloster Lehnin
Öffnungszeiten
Mo. 09:00 - 12:00 Uhr Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 15:00 - 18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 07:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Fr. geschlossen/ Onlineterminvergabe
Kontakt
Fax: 03382 730762
Telefon Festnetz: 03382 73070
E-Mail: ordnungsamt@lehnin.de
E-Mail: buergerservice@lehnin.de
E-Mail: bauamt@lehnin.de
Kontaktperson
Manuel Barnetz
Internet
Stichwörter
Bauleitplanung, Stadtentwicklung
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Grundstück, Vergabe von Hausnummern