Hausnummer Festsetzung

    Hausnummernvergabe

    Hausnummern werden von der Kommune vergeben.

    Beschreibung

    Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

    Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

    Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.

    Hinweise für Dallgow-Döberitz: Hausnummernvergabe

    Jedes bebaute Grundstück ist vom Eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummerierung dient einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebietes. Die Hausnummernvergabe erfolgt auf Antrag durch das Bauamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilmsstraße 41

    14624 Dallgow-Döberitz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03322 298462

    E-Mail: bauverwaltung@dallgow.de

    Version

    Technisch geändert am 27.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Stichwörter

    Vergabe von Hausnummern, Grundstück

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English