Hausnummernvergabe
Hausnummern werden von der Kommune vergeben.
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Gemeinde Schönefeld - Kommunaler Ordnungsdienst
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 30 536720-160
Formulare
Antrag auf Vergabe einer Hausnummer
Gemeinde Schönefeld - Liegenschaften
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:       13 bis 15 Uhr Dienstag:       9 bis 12 Uhr                     13 bis 18 Uhr Mittwoch:       geschlossen Donnerstag:  13 bis 15 Uhr Freitag:           9 bis 12 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 030 536720-351
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Vergabe von Hausnummern, Grundstück