Hausnummer Festsetzung

    Hausnummernvergabe

    Hausnummern werden von der Kommune vergeben.

    Beschreibung

    Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.

    Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.

    Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.

    Hinweise für Eberswalde: Hausnummernvergabe

    Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    61 Stadtentwicklungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Straße 39-40

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03334 64-619

    Telefon Festnetz: 03334 64-610

    E-Mail: s.leuschner@eberswalde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Stichwörter

    Stadtentwicklung

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eberswalde: Hausnummernvergabe

    • Antrag "Beantragung zur Vergabe einer Hausnummer"
    • Übersichtsplan (Lageplan)

    Formulare

    Hinweise für Eberswalde: Hausnummernvergabe

    Formular und Lageplan

    Voraussetzungen

    Hinweise für Eberswalde: Hausnummernvergabe

    Eigentümer des Grundstücks sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eberswalde: Hausnummernvergabe

    § 126 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch)

    Kosten

    Hinweise für Eberswalde: Hausnummernvergabe

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 06.01.2023

    Stichwörter

    Grundstück, Vergabe von Hausnummern

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de