Hausnummernvergabe
Hausnummern werden von der Kommune vergeben.
Beschreibung
Hausnummern werden aufgrund von Bauanträgen, Mitteilungen über Baumaßnahmen oder auf Antrag der Eigentümer durch die verbandsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden oder Städte vergeben. Straßennamen und Hausnummern dienen der Orientierung im Stadt- bzw. Gemeindegebiet und erfüllen eine Ordnungsfunktion für alle personen- oder ortsbezogenen Daten.
Um Neubauten in eine bestehende Hausnummernfolge integrieren zu können, kann es erforderlich werden, bestehende Hausnummern zu ändern.
Die Kontrolle, ob eine Hausnummer durch den Eigentümer des Grundstücks/Hauses angebracht wurde, obliegt den Kommunen als allgemeine Ordnungsbehörde. Die örtliche Hausnummernbeschilderung wird ebenfalls bei Beanstandungen überprüft. Der/die Grundstückseigentümer/in wird danach aufgefordert, für eine vom Verkehrsraum aus sichtbare Hausnummer zu sorgen.
Hinweise für Eberswalde: Hausnummernvergabe
Die Nummerierung der Grundstücke dient dem richtigen und sicheren Auffinden des gewünschten Zielortes für den Bürger, den Katastrophenschutz, den Rettungsdienst, für die postalische Zustellung sowie der örtlichen Zuordnung des Gebäudes für den Einwohnermeldenachweis.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
61 Stadtentwicklungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Di. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-18:00 Uhr Do. 09:00-12:00 Uhr, 13:00-16:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Silke Leuschner (Amtsleiterin)
Internet
Stichwörter
Stadtentwicklung
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eberswalde: Hausnummernvergabe
- Antrag "Beantragung zur Vergabe einer Hausnummer"
- Übersichtsplan (Lageplan)
Formulare
Hinweise für Eberswalde: Hausnummernvergabe
Formular und Lageplan
Voraussetzungen
Hinweise für Eberswalde: Hausnummernvergabe
Eigentümer des Grundstücks sein
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eberswalde: Hausnummernvergabe
§ 126 Abs. 3 BauGB (Baugesetzbuch)
Kosten
Hinweise für Eberswalde: Hausnummernvergabe
keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Grundstück, Vergabe von Hausnummern