Familienpass

    Familien- und Sozialpass

    Wo bekomme ich einen Familien- und Sozialpass?

    Beschreibung

    Der Familien- und Sozialpass gewährt seinen Inhabern besondere Vergünstigungen in kommunalen Einrichtungen und bei kommunalen Veranstaltungen. Ebenso ist es vorgesehen, dass Vereine und Institutionen, die Veranstaltungen durchführen, Ermäßigungen auf Grund des Familien- und Sozialpasses gewähren. Vereine und Institutionen die eine Ermäßigung gewähren, machen dies durch einen entsprechenden Hinweis erkennbar. Eine Verpflichtung dieser Einrichtungen eine Ermäßigung zu gewähren besteht allerdings nicht.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwedt/Oder - Wohngeldbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5

    16303 Schwedt/Oder

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 09:00 -12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 3332 22116

    Telefon Festnetz: +49 3332 446-810

    E-Mail: wohngeld.stadt@schwedt.de

    Kontaktperson

    • Kühnel (Abteilungsleiterin)

      Telefon Festnetz: +49 3332 446-810

    • Frau Köhnke

      Telefon Festnetz: +49 3332 446-811

    • Frau Fornacon

      Telefon Festnetz: +49 3332 446-812

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Geringverdiener, soziale Hilfen, Sozialleistungen, Familienpass, Ermäßigung, Sozialpass, Sozialtarif, Sozialkarte, Sozialausweis, Fahrkartenzuschuss

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de