Familien- und Sozialpass
Wo bekomme ich einen Familien- und Sozialpass?
Beschreibung
Der Familien- und Sozialpass gewährt seinen Inhabern besondere Vergünstigungen in kommunalen Einrichtungen und bei kommunalen Veranstaltungen. Ebenso ist es vorgesehen, dass Vereine und Institutionen, die Veranstaltungen durchführen, Ermäßigungen auf Grund des Familien- und Sozialpasses gewähren. Vereine und Institutionen die eine Ermäßigung gewähren, machen dies durch einen entsprechenden Hinweis erkennbar. Eine Verpflichtung dieser Einrichtungen eine Ermäßigung zu gewähren besteht allerdings nicht.
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Ansprechpartner
Wohngeld
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr Di: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Mi: geschlossen Do: 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 - 15:30 Uhr Fr: 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 249
Telefon Festnetz: 247
Telefon Festnetz: 248
Telefon Festnetz: 03984 75247
Fax: 03984 75292
Telefon Festnetz: 03984 75249
Telefon Festnetz: 03984 75248
E-Mail: wohngeldstelle@prenzlau.de
Kontaktperson
Herr Burkhardt Böhme (SGL Wohngeld)
Herr Mathias Hildebrandt (SB Wohngeld)
Frau Carmen Weyer (SB Wohngeld u. Beiräte)
Bankverbindung
Stadt Prenzlau
Empfänger: Stadt Prenzlau
IBAN: DE96 1705 6060 3424 0000 93
BIC: WELADED1UMP
Bankinstitut: Sparkasse Uckermark
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Sozialtarif, Geringverdiener, Sozialpass, Familienpass, Fahrkartenzuschuss, Ermäßigung, soziale Hilfen, Sozialleistungen, Sozialkarte, Sozialausweis