Familien- und Sozialpass
Wo bekomme ich einen Familien- und Sozialpass?
Beschreibung
Der Familien- und Sozialpass gewährt seinen Inhabern besondere Vergünstigungen in kommunalen Einrichtungen und bei kommunalen Veranstaltungen. Ebenso ist es vorgesehen, dass Vereine und Institutionen, die Veranstaltungen durchführen, Ermäßigungen auf Grund des Familien- und Sozialpasses gewähren. Vereine und Institutionen die eine Ermäßigung gewähren, machen dies durch einen entsprechenden Hinweis erkennbar. Eine Verpflichtung dieser Einrichtungen eine Ermäßigung zu gewähren besteht allerdings nicht.
Hinweise für Luckenwalde: Familien- und Sozialpass
Der Sozialpass wird nach der "Richtlinie über den Sozialpass der Stadt Luckenwalde" an Bürger die ihren Hauptwohnsitz in Luckenwalde haben vergeben, wenn sie sich im Leistungsbezug von Leistungen nach dem SGB II, SGB VIII, SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz befinden. Er gewährt den Passinhabern einen halbjährlichen kostenlosen Eintritt in die Flämingtherme, im Sommer ermäßigten Eintritt ins Freibad Elsthal, eine kostenlose Nutzung der Bibliothek, eine Ermäßigung der Fahrtkosten für die Stadtlinie und auch eine Ermäßigung bei stadteigenen Veranstaltungen.
Sozialpässe können ausgestellt werden für:
- für Einzelpersonen
- für Einzelpersonen mit Eintragung der minderjährigen Kinder
- ab 10. Lebensjahr für Kinder einzeln, von dieser Regelung kann in begründeten Fällen abgewichen werden.
- für Schwerbehinderte mit Begleitperson
Sozialpässe mit Begleitperson werden nur gegen Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "B" ausgestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten Mit und ohne Termin - Vereinbarung telefonisch, per E-Mail [ mailto:ewo@luckenwalde.de ] oder Online-Terminbuchung [ ] Montag, nur mit Termin: 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag, nur mit Termin: 08:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr Donnerstag, ohne Termin: 08:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Freitag, ohne Termin: 08:30 - 11:30 Uhr 1. Samstag im Monat, ohne Termin: 08:30 - 11:30 Uhr geschlossen am 09.08.2024 Bitte beachten Sie, dass die Nummernausgabe spätestens eine halbe Stunde vor Ende der Sprechzeiten abgeschaltet wird. Das Bürgerbüro behält sich bei einem erhöhten Besuchsaufkommen vor, die Ausgabe von Wartemarken gegebenenfalls schon zu einem früheren Zeitpunkt zu sperren. Der Grund ist, dass bei einem sehr hohen Besuchsaufkommen mit Warte- und Bearbeitungszeiten weit über die Servicezeiten hinaus zu rechnen ist. Wir bitten um Verständnis, dass später kommende Besucher/-innen nicht mehr bedient werden.
Kontakt
E-Mail: wohnensoziales@luckenwalde.de
E-Mail: ewo@luckenwalde.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter/in
Mitarbeiter/in
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Luckenwalde: Familien- und Sozialpass
Persönliche Abgabe des vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Antrages unter Beifügung von:
- Bewilligungsbescheide der Leistungsansprüche (Alg II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter bzw. Erwerbsunfähigkeit oder Ansprüche nach dem AsylbLG) im Original.
- Ein Dokument (Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltsgestattung oder Duldung).
- Ein Passfoto für alle Personen, für die ein Sozialpass ausgestellt werden soll.
Formulare
Hinweise für Luckenwalde: Familien- und Sozialpass
Sozialpass - Antrag (PDF, 77 kB, 23.05.2018)
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Luckenwalde: Familien- und Sozialpass
Kosten
Hinweise für Luckenwalde: Familien- und Sozialpass
Kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Sozialleistungen, Familienpass, Sozialpass, Sozialausweis, soziale Hilfen, Sozialtarif, Fahrkartenzuschuss, Sozialkarte, Geringverdiener, Ermäßigung