Familienpass

    Familien- und Sozialpass

    Wo bekomme ich einen Familien- und Sozialpass?

    Beschreibung

    Der Familien- und Sozialpass gewährt seinen Inhabern besondere Vergünstigungen in kommunalen Einrichtungen und bei kommunalen Veranstaltungen. Ebenso ist es vorgesehen, dass Vereine und Institutionen, die Veranstaltungen durchführen, Ermäßigungen auf Grund des Familien- und Sozialpasses gewähren. Vereine und Institutionen die eine Ermäßigung gewähren, machen dies durch einen entsprechenden Hinweis erkennbar. Eine Verpflichtung dieser Einrichtungen eine Ermäßigung zu gewähren besteht allerdings nicht.

    Hinweise für Eberswalde: Familien- und Sozialpass

    Mit dem Stadtpass soll für Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Stadt Bernau bei Berlin oder der Stadt Eberswalde, die wirtschaftlich oder anderweitig auf Grund von körperlichen Beeinträchtigungen benachteiligt sind, die Möglichkeit der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in den beiden Städten verbessert werden.
    Die Ausgabe des Stadtpasses erfolgt für Bürgerinnen und Bürger, die mit Hauptwohnsitz in der Stadt Eberswalde gemeldet sind, im Bürgeramt der Stadtverwaltung Eberswalde zu den jeweiligen Sprechzeiten.
    Der "Bernauer und Eberswalder Stadtpass" berechtigt zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen in folgenden Einrichtungen und für folgende Veranstaltungen:

    in Bernau bei Berlin

        Kultur-, Sport- und andere Veranstaltungen, die von der Stadt oder durch von ihr geförderte Träger ausgerichtet werden 
        kulturelle städtische Einrichtungen (Museum, FRAKIMA, Stadtbibliothek)
        3 Schwimmbäder der Stadt (Plansche, Freibad Waldfrieden und Waldbad am Liepnitzsee)
        Sportforum
        Hussitenfest

    in Eberswalde

        Stadtbibliothek
        Museum in der Adlerapotheke einschl. Stadtführungen
        Zoo
        Familiengarten
        Veranstaltungen des Kulturamtes der Stadt Eberswalde
        Baff

    Die Gültigkeit beträgt ein Jahr und wird beim Bürgeramt um jeweils ein Jahr verlängert, wenn die sozialen Gegebenheiten noch zutreffen. Der Stadtpass ist nur in Verbindung mit dem jeweiligen Personalausweis oder Reisepass gültig.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Eberswalde: Familien- und Sozialpass

    Referat für soziale Teilhabe und Integration der Stadt Eberswalde

    Sachgebiet Pass- und Meldewesen im Bürgeramt der Stadt Eberswalde

    Zuständigkeit

    Hinweise für Eberswalde: Familien- und Sozialpass

    für Fragen zu Anspruchsberechtigungen und zum Inhalt der Richtlinie:

    Frau Sarah Schmidt
    E-Mail:  sarah.schmidt@eberswalde.de
    Telefon: 03334/64-501

    für Fragen zur Beantragung und zur Ausstellung des Stadtpasses:

    Frau Jessica Huwe
    E-Mail:  eberswaldepass@eberswalde.de
    Telefon: 03334/64-0

    Ansprechpartner

    15.1 Pass- und Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Breite Straße 41-44

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Breite Straße 41-44

    16225 Eberswalde

    Öffnungszeiten

    Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03334 64-0

    Fax: 03334 64-159

    E-Mail: buergeramt@eberswalde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag Stadtpass
    Richtlinie Bernauer und Eberswalder Stadtpass

    Stichwörter

    Meldeamt, Passbehörde

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Eberswalde: Familien- und Sozialpass

    gültiger Personalausweis bzw. Reisepass

    Bescheid über Grundsicherung für Arbeitssuchende/Sozialgeld oder

    Bescheid über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder

    Bescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder

    Bescheid über Sozialhilfe oder

    Bescheid über Wohngeldleistungen nach dem Wohngeldgesetz oder

    Studentenausweis oder

    Nachweis über die Ausbildungstätigkeit oder

    Bescheid über Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII oder nach § 27a oder § 27d des Bundesversorgungsgesetzes oder

    Nachweis über den Grad der Behinderung oder

    Bescheid über Sonderfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder

    Nachweis über die alleinige Erziehung eines oder mehrerer Kinder nebst Kindergeldbescheid oder

    Bescheid über Kinderzuschlag oder

    Bescheid über Pflegeleistungen oder

    Bescheid über Pflegezulagen oder

    Bescheid über Erwerbsminderungsrente

    Formulare

    Hinweise für Eberswalde: Familien- und Sozialpass

    Antrag "Stadtpass"

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Eberswalde: Familien- und Sozialpass

    Richtlinie für die Gewährung eines "Stadtpasses" (Ortsrecht)

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Sozialleistungen, Familienpass, Sozialpass, Sozialausweis, soziale Hilfen, Sozialtarif, Fahrkartenzuschuss, Sozialkarte, Geringverdiener, Ermäßigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de