Familien- und Sozialpass
Wo bekomme ich einen Familien- und Sozialpass?
Beschreibung
Der Familien- und Sozialpass gewährt seinen Inhabern besondere Vergünstigungen in kommunalen Einrichtungen und bei kommunalen Veranstaltungen. Ebenso ist es vorgesehen, dass Vereine und Institutionen, die Veranstaltungen durchführen, Ermäßigungen auf Grund des Familien- und Sozialpasses gewähren. Vereine und Institutionen die eine Ermäßigung gewähren, machen dies durch einen entsprechenden Hinweis erkennbar. Eine Verpflichtung dieser Einrichtungen eine Ermäßigung zu gewähren besteht allerdings nicht.
Hinweise für Eberswalde: Familien- und Sozialpass
Mit dem Stadtpass soll für Bürgerinnen und Bürger mit Hauptwohnsitz in der Stadt Bernau bei Berlin oder der Stadt Eberswalde, die wirtschaftlich oder anderweitig auf Grund von körperlichen Beeinträchtigungen benachteiligt sind, die Möglichkeit der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in den beiden Städten verbessert werden.
Die Ausgabe des Stadtpasses erfolgt für Bürgerinnen und Bürger, die mit Hauptwohnsitz in der Stadt Eberswalde gemeldet sind, im Bürgeramt der Stadtverwaltung Eberswalde zu den jeweiligen Sprechzeiten.
Der "Bernauer und Eberswalder Stadtpass" berechtigt zur Inanspruchnahme von Ermäßigungen in folgenden Einrichtungen und für folgende Veranstaltungen:
in Bernau bei Berlin
Kultur-, Sport- und andere Veranstaltungen, die von der Stadt oder durch von ihr geförderte Träger ausgerichtet werden
kulturelle städtische Einrichtungen (Museum, FRAKIMA, Stadtbibliothek)
3 Schwimmbäder der Stadt (Plansche, Freibad Waldfrieden und Waldbad am Liepnitzsee)
Sportforum
Hussitenfest
in Eberswalde
Stadtbibliothek
Museum in der Adlerapotheke einschl. Stadtführungen
Zoo
Familiengarten
Veranstaltungen des Kulturamtes der Stadt Eberswalde
Baff
Die Gültigkeit beträgt ein Jahr und wird beim Bürgeramt um jeweils ein Jahr verlängert, wenn die sozialen Gegebenheiten noch zutreffen. Der Stadtpass ist nur in Verbindung mit dem jeweiligen Personalausweis oder Reisepass gültig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Eberswalde: Familien- und Sozialpass
Referat für soziale Teilhabe und Integration der Stadt Eberswalde
Sachgebiet Pass- und Meldewesen im Bürgeramt der Stadt Eberswalde
Zuständigkeit
Hinweise für Eberswalde: Familien- und Sozialpass
für Fragen zu Anspruchsberechtigungen und zum Inhalt der Richtlinie:
Frau Sarah Schmidt
E-Mail: sarah.schmidt@eberswalde.de
Telefon: 03334/64-501
für Fragen zur Beantragung und zur Ausstellung des Stadtpasses:
Frau Jessica Huwe
E-Mail: eberswaldepass@eberswalde.de
Telefon: 03334/64-0
Ansprechpartner
15.1 Pass- und Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 5 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
Öffnungszeiten
Mo. 07:00-14:00 Uhr Di. 08:00-18:00 Uhr Mi. 08:00-12:00 Uhr Do. 09:00-18:00 Uhr Fr. 08:00-12:00 Uhr Hinweis: Zusätzliche Termine nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jessica Huwe (Sachgebietsleitern)
Internet
Formulare
Antrag Stadtpass
Richtlinie Bernauer und Eberswalder Stadtpass
Stichwörter
Meldeamt, Passbehörde
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Eberswalde: Familien- und Sozialpass
gültiger Personalausweis bzw. Reisepass
Bescheid über Grundsicherung für Arbeitssuchende/Sozialgeld oder
Bescheid über die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
Bescheid über Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
Bescheid über Sozialhilfe oder
Bescheid über Wohngeldleistungen nach dem Wohngeldgesetz oder
Studentenausweis oder
Nachweis über die Ausbildungstätigkeit oder
Bescheid über Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des SGB XII oder nach § 27a oder § 27d des Bundesversorgungsgesetzes oder
Nachweis über den Grad der Behinderung oder
Bescheid über Sonderfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder
Nachweis über die alleinige Erziehung eines oder mehrerer Kinder nebst Kindergeldbescheid oder
Bescheid über Kinderzuschlag oder
Bescheid über Pflegeleistungen oder
Bescheid über Pflegezulagen oder
Bescheid über Erwerbsminderungsrente
Formulare
Hinweise für Eberswalde: Familien- und Sozialpass
Antrag "Stadtpass"
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Eberswalde: Familien- und Sozialpass
Richtlinie für die Gewährung eines "Stadtpasses" (Ortsrecht)
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Sozialleistungen, Familienpass, Sozialpass, Sozialausweis, soziale Hilfen, Sozialtarif, Fahrkartenzuschuss, Sozialkarte, Geringverdiener, Ermäßigung