Familien- und Sozialpass
Wo bekomme ich einen Familien- und Sozialpass?
Beschreibung
Der Familien- und Sozialpass gewährt seinen Inhabern besondere Vergünstigungen in kommunalen Einrichtungen und bei kommunalen Veranstaltungen. Ebenso ist es vorgesehen, dass Vereine und Institutionen, die Veranstaltungen durchführen, Ermäßigungen auf Grund des Familien- und Sozialpasses gewähren. Vereine und Institutionen die eine Ermäßigung gewähren, machen dies durch einen entsprechenden Hinweis erkennbar. Eine Verpflichtung dieser Einrichtungen eine Ermäßigung zu gewähren besteht allerdings nicht.
Hinweise für Bernau bei Berlin: Bernauer und Eberswalder Stadtpass
Mit dem „Bernauer und Eberswalder Stadtpass“ gewähren die beiden großen Barnimer Städte Ermäßigungen bei Kultur und Freizeit. Damit soll denen, die ihren Hauptwohnsitz in Bernau oder Eberswalde haben und aus wirtschaftlichen oder körperlichen Gründen beeinträchtigt sind, eine bessere Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
In beiden Städten gab es bereits Vorläuferprojekte. Neu ist jedoch, dass durch die Neuauflage Bewohner der einen Stadt auch in der anderen Kooperationsstadt vom Stadtpass profitieren können. Zahlreiche städtische Einrichtungen gewähren bei Vorlage des Passes Ermäßigungen auf den regulären Preis und auch bei städtischen Veranstaltungen gibt es jeweils Nachlass. In Bernau sind hier zum Beispiel die Stadtbibliothek, das Freibad oder das Sportforum zu nennen. In Eberswalde sind neben Bibliothek und Freizeitbad auch der Familiengarten und der Zoo ermäßigt nutzbar.
Der Stadtpass kann von Personen genutzt werden, die aus verschiedenen Gründen benachteiligt sind. Dazu gehören durch das Lebensalter oder die Lebenssituation Benachteiligte (Beispiel: Alleinerziehende), Empfängerinnen und Empfänger verschiedener Sozialleistungen und körperlich oder geistig Beeinträchtigte oder Behinderte. Eine genaue Auflistung darüber, wer als anspruchsberechtigt gilt, gibt auch das neu gestaltete Faltblatt zum Bernauer und Eberswalder Stadtpass, das seit Anfang Februar in den beiden Städten erhältlich ist.
Darin ist auch verzeichnet, wie der Stadtpass erworben werden kann. Die bearbeitende Stelle ist in Bernau das Ordnungsamt (Bereich 'Wohnungswesen'), in Eberswalde das Bürgeramt. Dem ausgefüllten Antrag auf Erwerb des Stadtpasses ist ein aktueller Leistungsbescheid oder ein Nachweis über den Grad der jeweiligen Behinderung beizufügen. Ist der Stadtpass fertiggestellt, kann dieser persönlich, bei Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses und gegen Unterschrift im zuständigen Amt abgeholt werden. Der Stadtpass ist kostenlos und gilt für ein Jahr.
Mit dem "Bernauer und Eberswalder Stadtpass" gewähren die beiden großen Barnimer Städte Ermäßigungen bei Kultur und Freizeit. Damit soll denen, die ihren Hauptwohnsitz in Bernau oder Eberswalde haben und aus wirtschaftlichen oder körperlichen Gründen beeinträchtigt sind, eine bessere Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
In beiden Städten gab es bereits Vorläuferprojekte. Neu ist jedoch, dass durch die Neuauflage Bewohner der einen Stadt auch in der anderen Kooperationsstadt vom Stadtpass profitieren können. Zahlreiche städtische Einrichtungen gewähren bei Vorlage des Passes Ermäßigungen auf den regulären Preis und auch bei städtischen Veranstaltungen gibt es jeweils Nachlass. In Bernau sind hier zum Beispiel die Stadtbibliothek, das Freibad oder das Sportforum zu nennen. In Eberswalde sind neben Bibliothek und Freizeitbad auch der Familiengarten und der Zoo ermäßigt nutzbar.
Der Stadtpass kann von Personen genutzt werden, die aus verschiedenen Gründen benachteiligt sind. Dazu gehören durch das Lebensalter oder die Lebenssituation Benachteiligte (Beispiel: Alleinerziehende), Empfängerinnen und Empfänger verschiedener Sozialleistungen und körperlich oder geistig Beeinträchtigte oder Behinderte. Eine genaue Auflistung darüber, wer als anspruchsberechtigt gilt, gibt auch das neu gestaltete Faltblatt zum Bernauer und Eberswalder Stadtpass, das seit Anfang Februar in den beiden Städten erhältlich ist.
Darin ist auch verzeichnet, wie der Stadtpass erworben werden kann. Die bearbeitende Stelle ist in Bernau das Ordnungsamt (Bereich 'Wohnungswesen'), in Eberswalde das Bürgeramt. Dem ausgefüllten Antrag auf Erwerb des Stadtpasses ist ein aktueller Leistungsbescheid oder ein Nachweis über den Grad der jeweiligen Behinderung beizufügen. Ist der Stadtpass fertiggestellt, kann dieser persönlich, bei Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses und gegen Unterschrift im zuständigen Amt abgeholt werden. Der Stadtpass ist kostenlos und gilt für ein Jahr.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadt Bernau bei Berlin - Ordnungsamt (Wohnungswesen)
Adresse
Postanschrift
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Kontakt
Telefon Festnetz: 03338 365324
E-Mail: wohnungen@bernau-bei-berlin.de
Formulare
Bernauer und Eberswalder Stadtpass
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Stichwörter
Ermäßigung, soziale Hilfen, Sozialkarte, Familienpass, Sozialausweis, Sozialpass, Sozialtarif, Sozialleistungen, Geringverdiener, Fahrkartenzuschuss