Baugenehmigung Statusabfrage
Unter dem Stichwort „Bauen online“ ist eine elektronische Sachstandsauskunft möglich.
Beschreibung
Sie haben die Möglichkeit, den aktuellen Verfahrensstand Ihrer Anträge in Baugenehmigungsverfahren unabhängig von Sprechzeiten über ein Auskunftsmodul unter dem Namen „Bauen online“ abzufragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen kreisangehörigen Stadt
Ansprechpartner
Fachbereich 63 - Bauordnung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 355 612-4315(Peter Nitschke, Fachbereichsleiter Bauordnung)
Fax: +49 355 612-4303
E-Mail: bauordnungsamt@cottbus.de
Internet
Bankverbindung
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Empfänger: Stadt Cottbus/Chóśebuz
IBAN: DE06 1805 0000 3302 0000 21
BIC: WELADED1CBN
erforderliche Unterlagen
Das Aktenzeichen und die dazugehörige PIN bekommen Sie mit der Eingangsbestätigung zu Ihrem Antrag/Ihres Anliegens von der Bauaufsichtsbehörde zugeschickt.
Voraussetzungen
Der Eingang des Bauantrages wurde bereits bestätigt.
Antragsteller und Antragstellerinnen erhalten mit der Eingangsbestätigung die Zugangsdaten für die elektronische Sachstandsauskunft.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Anmeldevorgang auf der Internetseite der unteren Bauaufsichtsbehörde, der Status wird angezeigt.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 19.08.2019