Vorgesehen zum Löschen - Baugenehmigung

    Baugenehmigung

    Informationen zum Baugenehmigungsverfahren

    Beschreibung

    Wenn genehmigungspflichtige bauliche Anlagen errichtet, Veränderungen vorgenommen werden oder eine Nutzungsänderung erfolgen soll, ist dafür meistens eine Baugenehmigung notwendig. Zu den baulichen Anlagen zählen auch Aufschüttungen und Abgrabungen, Stellplätze, Lagerplätze sowie Sport- und Spielflächen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder der Großen Kreisangehörigen Stadt

    Ansprechpartner

    Amt für Bauaufsicht, Umwelt und Denkmalschutz - Untere Bauaufsichtsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordpromenade 4a

    04916 Herzberg (Elster)

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Kirchhainer Straße 38a

    03238 Finsterwalde

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 3535 46-2652(Herzberg)

    Telefon Festnetz: +49 3531 502-6243(Finsterwalde)

    Fax: +49 3535 46-2657(Herzberg)

    Fax: +49 3531 502-6719(Finsterwalde)

    E-Mail: bauordnungsamt@lkee.de(Herzberg)

    E-Mail: bauordnungsamt.fi@lkee.de(Finsterwalde)

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Elbe-Elster

    Empfänger: Landkreis Elbe-Elster

    IBAN: DE61 1805 1000 3300 1011 14

    BIC: WELADED1EES

    Version

    Technisch erstellt am 04.12.2018 (von: Granzow, René)

    Technisch geändert am 11.10.2024 (von: David, Benjamin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Gemeinde Röderland - Sachgebiet Bauen und Kommunalservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Kotschkaer Weg 1b

    04932 Röderland

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Ein barrierefreier Zugang zum Rathaus ist über den Eingang am Parkplatz möglich.

    Postanschrift

    Am Markt 1

    04932 Röderland

    Öffnungszeiten

    Montag  09:00 - 11:00 Uhr Dienstag 09:00 - 11:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 13:00 - 15:00 Uhr Freitag 09:00 - 11:00 Uhr

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Rechnung, SEPA-Lastschrift, SEPA-Überweisung

    Bankverbindung

    Gemeinde Röderland

    Empfänger: Gemeinde Röderland

    IBAN: DE13 1805 1000 3540 1500 12

    BIC: WELADED1EES

    Bankinstitut: Sparkasse Elbe-Elster

    Stichwörter

    Bauamt, Bauhof

    Version

    Technisch erstellt am 29.06.2022 (von: Jahre, Oliver)

    Technisch geändert am 29.01.2024 (von: Jahre, Oliver)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem Antragsformular sind noch folgende Unterlagen mit einzureichen:

    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung
    • amtlicher Lageplan

    Formulare

    Voraussetzungen

    Reichen Sie bitte den Bauantrag in dreifacher Ausfertigung in Papierform und zusätzlich als elektronisches Exemplar ein. Hat die untere Bauaufsichtsbehörde einen elektronischen Zugang eröffnet, ist dieser zu verwenden.  Für Ihren Bauantrag müssen Sie die vorgeschriebenen Formulare verwenden.

    Für die meisten Bauanträge ist die Erstellung der Bauvorlagen und eine Unterschrift durch eine bauvorlageberechtigte Person (Entwurfsverfasser oder Entwurfsverfasserin) erforderlich.

    Liegt das Baugrundstück in einem Bebauungsplangebiet, kann eine Bauanzeige oder ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren ausreichend sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Im Baugenehmigungsverfahren wird das Vorhaben in vollem Umfang geprüft. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang, ob die Bauvorlagen vollständig sind und bestätigt den Eingang.

    Sind die Bauvorlagen unvollständig oder mangelhaft, wird der Bauherrin oder dem Bauherrn bereits mit der Eingangsbestätigung eine Frist zur Ergänzung des Bauantrages mitgeteilt.  

    Der Antrag gilt als zurückgenommen, wenn die fehlenden Unterlagen nicht fristgerecht (§ 69 Absatz 2 BbgBO) nachgereicht werden.

    Sind die Bauvorlagen vollständig, beteiligt die untere Bauaufsichtsbehörde unverzüglich alle Fachbehörden, deren Belange vom Vorhaben betroffen sind, sowie die Gemeinde. Die Frist zur Stellungnahme für die Fachbehörden beträgt einen Monat, die Gemeinde hat für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zwei Monate Zeit.

    Liegen alle Stellungnahmen vor und bestehen keine Widersprüche zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften, ist die Baugenehmigung zu erteilen. Die Baugenehmigung schließt alle erforderlichen Genehmigungen mit ein.

    Fristen

    Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt gemäß § 73 BbgBO sechs Jahre.

    Die Baugenehmigung erlischt nicht, wenn innerhalb von sechs Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wurde und spätestens ein Jahr nach Ablauf der Frist die Aufnahme der Nutzung angezeigt worden ist.

    Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist nicht möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Nach Eingang der Stellungnahmen wird der unteren Bauaufsichtsbehörde in § 69 Absatz 6 BbgBO eine gesetzliche Entscheidungsfrist von einem Monat eingeräumt, so dass das Baugenehmigungsverfahren in der Regel nach vier Monaten abgeschlossen ist.

    Kosten

    1,4 Prozent des anrechenbaren Bauwertes, mindestens 100€

    Gemäß Tarifstelle 1.1-1.5 der Brandenburgischen Baugebührenordnung

    Die Gebühr kann teilweise als Vorschuss erhoben werden.

    § 16 Gebührengesetz Brandenburg

    Weitere Informationen

    Die Baugenehmigung hat Konzentrationswirkung, d. h. sie schließt andere nach Landesrecht erforderlichen Genehmigungen mit ein.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung am 19.08.2019

    Version

    Technisch erstellt am 27.08.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 10.04.2024 (von: Nonnemann, Kati)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)