Steuerberatungsgesellschaft Anerkennung

    Steuerberatungsgesellschaft Anerkennung

    Voraussetzungen für die Anerkennung Ihrer Steuerberatungsgesellschaft

    Beschreibung

    Als Steuerberatungsgesellschaften können nach Maßgabe des Steuerberatungsgesetztes anerkannt werden:

    • Aktiengesellschaften,
    • Kommanditgesellschaften auf Aktien,
    • Gesellschaften mit beschränkter Haftung und
    • Partnerschaftsgesellschaften.

    Soweit die Gesellschaftsformen wegen ihrer Treuhandtätigkeit als Handelsgesellschaften in das Handelsregister eingetragen worden sind ebenfalls:

    • Offene Handelsgesellschaften und
    • Kommanditgesellschaften
       

    Anträge auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaften, deren Sitz sich im Zuständigkeitsbereich der Steuerberaterkammer Brandenburg befinden, sind von der Steuerberaterkammer Brandenburg zu entscheiden.

    Mit dem Antrag ist eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung einzureichen.

    zuständige Stelle

    Steuerberaterkammer Brandenburg

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Brandenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Tuchmacherstraße 48 b

    14482 Potsdam

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0331 88852-0

    Fax: 0331 88852-22

    E-Mail: info@stbk-brandenburg.de

    Internet

    Stichwörter

    Steuer, Steuerberatung

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formloser Antrag auf Anerkennung

    Gesellschaftsvertrag/Satzung

    Gesellschafterbeschluss über die Geschäftsführerbestellung

    Gesellschafterliste

    Berufshaftpflichtversicherungsnachweis

    Nachweise, dass die Geschäftsführer und Gesellschafter zu den zulässigen Personen gemäß § 49 ff. StBerG gehören

    Nachweis der Zahlung der Anerkennungsgebühr

    Handelsregisterauszug/Partnerschaftsregisterauszug

    Formulare

    Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung

    Voraussetzungen

    Siehe §§ 49 ff. StBerG

    • Mehrzahl der Vorstandsmitglieder, der Geschäftsführer und der persönlich haftenden Gesellschaftern muss Steuerberater sein; neben Steuerberatern können auch Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerbevollmächtigte Mitglieder des Vorstandes, Geschäftsführer oder persönlich haftende Gesellschafter der Steuerberatungsgesellschaft sein
    • mindestens ein Steuerberater, der Mitglied des Vorstandes, Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter ist, muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich haben
    • vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
    • Kapitalbindung gemäß § 50a StBerG

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Überweisung der Anerkennungsgebühr

    Formloser Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft

    Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Steuerberaterkammer Brandenburg

    Prüfung durch die Steuerberaterkammer Brandenburg

    Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Handelsregister/Partnerschaftsregister

    Vorlage eines amtlichen Handelsregisterauszuges/Partnerschaftsregisterauszuges bei der Steuerberaterkammer Brandenburg

    Ausstellung und Zusendung der Anerkennungsurkunde

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt von der vollständigen Vorlage sowie der Prüfung aller erforderlichen Unterlagen des zu bearbeitenden Einzelfalls ab.

    Kosten

    Anerkennungsverfahrensgebühr: EUR 550  

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Steuerberaterkammer Brandenburg am 01.08.2019

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English