Steuerberatungsgesellschaft Anerkennung
Voraussetzungen für die Anerkennung Ihrer Steuerberatungsgesellschaft
Beschreibung
Als Steuerberatungsgesellschaften können nach Maßgabe des Steuerberatungsgesetztes anerkannt werden:
- Aktiengesellschaften,
- Kommanditgesellschaften auf Aktien,
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung und
- Partnerschaftsgesellschaften.
Soweit die Gesellschaftsformen wegen ihrer Treuhandtätigkeit als Handelsgesellschaften in das Handelsregister eingetragen worden sind ebenfalls:
- Offene Handelsgesellschaften und
- Kommanditgesellschaften
Anträge auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaften, deren Sitz sich im Zuständigkeitsbereich der Steuerberaterkammer Brandenburg befinden, sind von der Steuerberaterkammer Brandenburg zu entscheiden.
Mit dem Antrag ist eine Ausfertigung oder eine öffentlich beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung einzureichen.
zuständige Stelle
Steuerberaterkammer Brandenburg
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag auf Anerkennung
Gesellschaftsvertrag/Satzung
Gesellschafterbeschluss über die Geschäftsführerbestellung
Gesellschafterliste
Berufshaftpflichtversicherungsnachweis
Nachweise, dass die Geschäftsführer und Gesellschafter zu den zulässigen Personen gemäß § 49 ff. StBerG gehören
Nachweis der Zahlung der Anerkennungsgebühr
Handelsregisterauszug/Partnerschaftsregisterauszug
Formulare
Formloser schriftlicher Antrag auf Anerkennung
Voraussetzungen
Siehe §§ 49 ff. StBerG
- Mehrzahl der Vorstandsmitglieder, der Geschäftsführer und der persönlich haftenden Gesellschaftern muss Steuerberater sein; neben Steuerberatern können auch Rechtsanwälte, niedergelassene europäische Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerbevollmächtigte Mitglieder des Vorstandes, Geschäftsführer oder persönlich haftende Gesellschafter der Steuerberatungsgesellschaft sein
- mindestens ein Steuerberater, der Mitglied des Vorstandes, Geschäftsführer oder persönlich haftender Gesellschafter ist, muss seine berufliche Niederlassung am Sitz der Gesellschaft oder in dessen Nahbereich haben
- vorläufige Deckungszusage auf den Antrag zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
- Kapitalbindung gemäß § 50a StBerG
Rechtsgrundlage(n)
§§ 24, 25 der Satzung über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und Steuerbevollmächtigten - Berufsordnung (BOStB)
Verfahrensablauf
Überweisung der Anerkennungsgebühr
Formloser Antrag auf Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft
Vorlage der erforderlichen Unterlagen bei der Steuerberaterkammer Brandenburg
Prüfung durch die Steuerberaterkammer Brandenburg
Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage beim Handelsregister/Partnerschaftsregister
Vorlage eines amtlichen Handelsregisterauszuges/Partnerschaftsregisterauszuges bei der Steuerberaterkammer Brandenburg
Ausstellung und Zusendung der Anerkennungsurkunde
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der vollständigen Vorlage sowie der Prüfung aller erforderlichen Unterlagen des zu bearbeitenden Einzelfalls ab.
Kosten
Anerkennungsverfahrensgebühr: EUR 550
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Steuerberaterkammer Brandenburg am 01.08.2019