Bibliotheksausweis Sperrung

    Bibliotheksausweis Sperrung

    Melden Sie sofort einen verlorenen Bibliotheksausweis, damit er gesperrt werden kann.

    Beschreibung

    Teilen Sie den Verlust des Bibliotheksausweises Ihrer Bibliothek schnellstmöglich mit. Ihr Ausweis wird dann umgehend für die Ausleihe gesperrt. Bis zum Zeitpunkt der Verlustmeldung haften Sie für eine missbräuchliche Verwendung des Ausweises. Ein Ersatzausweis wird Ihnen auf Antrag gegen Zahlung einer Gebühr ausgestellt.
    Hinweis: Die Gültigkeit des Ersatzausweises ist zeitlich begrenzt
    (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

    zuständige Stelle

    die jeweilige Bibliothek

    Ansprechpartner

    Amt Meyenburg - Bibliothek

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloss 1

    16945 Meyenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplätze befinden sich gegenüber vom Amtsgebäude.
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Eingang am Hintereingang des Amtsgebäudes.

    Öffnungszeiten

    Dienstag: 09-12 Uhr und 14-17 Uhr Mittwoch: 14-16 Uhr Donnerstag: 09-12 Uhr und 14-17 Uhr

    Kontakt

    Fax: 033968 82540

    Telefon Festnetz: 033968 80403

    E-Mail: leitung@bibo-meyenburg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Meyenburg

    Empfänger: Amt Meyenburg

    IBAN: DE79 1203 0000 0000 4002 91

    BIC: BYLADEM1001

    Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG

    Stichwörter

    Bibliothek, Stadtbibliothek

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe

    Formulare

    Formulare: Anmeldeformular
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: teilweise
    Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

    Voraussetzungen

    Verlustmeldung eines Bibliotheksausweises

    Rechtsgrundlage(n)

    Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

    Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie Ihren Bibliotheksausweis verloren haben:

    • Melden Sie umgehend der Bibliothek den Verlust Ihres Bibliotheksausweises.
    • Der Bibliotheksausweis wird sofort gesperrt bzw. ungültig.
    • Zahlen Sie die Gebühr für die Ausstellung eines Ersatzausweises.
    • Sie erhalten dann den Ersatzausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

    Fristen

    maximal 4 Tage

    Bearbeitungsdauer

    • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
    • per Post: maximal 10 Tage

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei Nichtanzeige des Ausweisverlustes entsteht eine persönliche Haftung für alle eventuell daraus entstehenden Schäden.
    • Der Ersatzausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 12.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English