Bibliotheksausweis Ausgabe für besondere Personengruppen
Einen Bibliotheksausweis für besondere Personengruppen erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.
Beschreibung
Wenn Sie Bücher sowie andere Medien ausleihen oder bestellen wollen, benötigen Sie einen Ausweis der jeweiligen Bibliothek.
Ein Bibliotheksausweis ist auch erforderlich für den Zugriff auf elektronische Ressourcen (z. B. E-Journals, E-Books, Datenbanken) und gegebenenfalls weitere Bibliotheksdienstleistungen (z. B. Online-Fernleihe oder -Benutzerkonto ). Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
zuständige Stelle
die jeweilige Bibliothek
Ansprechpartner
Amt Meyenburg - Bibliothek
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplätze befinden sich gegenüber vom Amtsgebäude.
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Rollstuhlgerechter Eingang am Hintereingang des Amtsgebäudes.
Öffnungszeiten
Dienstag: 09-12 Uhr und 14-17 Uhr Mittwoch: 14-16 Uhr Donnerstag: 09-12 Uhr und 14-17 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Susann Funke
Telefon Festnetz: 033968 80403
E-Mail: leitung@bibo-meyenburg.de
Internet
Bankverbindung
Amt Meyenburg
Empfänger: Amt Meyenburg
IBAN: DE79 1203 0000 0000 4002 91
BIC: BYLADEM1001
Bankinstitut: Deutsche Kreditbank AG
Stichwörter
Bibliothek, Stadtbibliothek
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
- Vorlage eines amtlichen Nachweises oder Bescheinigung der Ausbildungsstelle oder Studentenausweis
oder ähnliches
Formulare
Formulare: Anmeldeformular
Voraussetzungen
nachgewiesene Zugehörigkeit zu einer besonderen Personengruppe gemäß Benutzungs- und Entgeltordnung
Rechtsgrundlage(n)
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Verfahrensablauf
Einen Bibliotheksausweis für besondere Personengruppen erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Bearbeitungsdauer
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
Hinweise (Besonderheiten)
- Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
- Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 12.07.2019