Bibliotheksausweis Ausgabe für besondere Personengruppen
Einen Bibliotheksausweis für besondere Personengruppen erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.
Beschreibung
Wenn Sie Bücher sowie andere Medien ausleihen oder bestellen wollen, benötigen Sie einen Ausweis der jeweiligen Bibliothek.
Ein Bibliotheksausweis ist auch erforderlich für den Zugriff auf elektronische Ressourcen (z. B. E-Journals, E-Books, Datenbanken) und gegebenenfalls weitere Bibliotheksdienstleistungen (z. B. Online-Fernleihe oder -Benutzerkonto ). Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
zuständige Stelle
die jeweilige Bibliothek
Ansprechpartner
Stadt Nauen - Bibliothek
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
Anzahl: 173 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: P3 - Parkplatz mit Zufahrten Ziegelstraße und Ketziner Straße
Anzahl: 4 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Haltestelle Rathaus/ Ketziner Straße
Linie:- Bus: Linien 658 und 666
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Der Fahrstuhl ist über den Nebeneingang der Bibliothek erreichbar.
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Bibliothek Montag 13:00 - 18:00 Uhr Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 11:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 3321 7472259
E-Mail: bibliothek@fgz.nauen.de
Bankverbindung
Stadt Nauen
Empfänger: Stadt Nauen
IBAN: DE83 1605 0000 3810 1095 91
BIC: WELADED1PMB
Bankinstitut: Mittelbrandenburgische Sparkasse
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
- Vorlage eines amtlichen Nachweises oder Bescheinigung der Ausbildungsstelle oder Studentenausweis
oder ähnliches
Formulare
Formulare: Anmeldeformular
Voraussetzungen
nachgewiesene Zugehörigkeit zu einer besonderen Personengruppe gemäß Benutzungs- und Entgeltordnung
Rechtsgrundlage(n)
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Verfahrensablauf
Einen Bibliotheksausweis für besondere Personengruppen erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Bearbeitungsdauer
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
Hinweise (Besonderheiten)
- Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
- Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 12.07.2019