Bibliotheksausweis Ausgabe für öffentliche Einrichtungen
Einen Bibliotheksausweis für öffentliche Einrichtungen erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.
Beschreibung
Wenn Sie sich durch eine vertretungsberechtigte Person in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
zuständige Stelle
die jeweilige Bibliothek
Ansprechpartner
Stadt Storkow (Mark) - Abteilung Stadtbibliothek
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz gegenüber der Burg - Schlossstraße 7
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Regionalbahn
Linie:- Regionalbahn: RB36
- Haltestelle: ÖPNV
Linien:- Bus: Linie 435
- Bus: Linie 406
- Bus: Linie 405
- Bus: Linie 407
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Nicht alle Bereiche sind mit dem Rollstuhl befahrbar.
Öffnungszeiten
Montag 10:00 - 18:00 Uhr Dienstag 10:00 -18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 10:00 - 18:00 Uhr Freitag 10:00 - 13:00 Uhr Samstag 09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 033678 73642
Kontaktperson
Frau Kather
Frau Dymke
Herr Grossmann
Frau Kähne
Herr Jacobi
Stichwörter
Bibliothek, Stadtbibliothek
erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
Formulare
Formulare: Anmeldeformular
Voraussetzungen
anerkannte öffentliche Einrichtung im Sinne der Gesetzgebung
Rechtsgrundlage(n)
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Verfahrensablauf
Einen Bibliotheksausweis für öffentliche Einrichtungen erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Bearbeitungsdauer
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
Hinweise (Besonderheiten)
- Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
- Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Gültigkeitsgebiet
Brandenburg
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 12.07.2019