Bibliotheksausweis Ausgabe für öffentliche Einrichtungen

    Bibliotheksausweis Ausgabe für öffentliche Einrichtungen

    Einen Bibliotheksausweis für öffentliche Einrichtungen erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich durch eine vertretungsberechtigte Person in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
    Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

    zuständige Stelle

    die jeweilige Bibliothek

    Ansprechpartner

    Gemeinde Grünheide (Mark) - Gemeindebibliothek

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Marktplatz 1

    15537 Grünheide (Mark)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Bike E-Ladesäule
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: PKW E-Ladesäule
      Anzahl: 1  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Buslinie
      Linie:
      • Bus: Linie 436
    • Haltestelle: Buslinie
      Linie:
      • Bus: Linie 429
    • Haltestelle: Buslinie
      Linie:
      • Bus: Linie 419

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Die Zugangstür kann mittels Taster rechts der Tür geöffnet werden.

    Öffnungszeiten

    Montag geschlossen Dienstag 13:00-18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 13:00-17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03362 5088-555

    Fax: 03362 5088-600

    E-Mail: bibliothek@gemeinde-gruenheide.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe

    Formulare

    Formulare: Anmeldeformular
     

    Voraussetzungen

    anerkannte öffentliche Einrichtung im Sinne der Gesetzgebung

    Rechtsgrundlage(n)

    Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

    Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek

    Verfahrensablauf

    Einen Bibliotheksausweis für öffentliche Einrichtungen erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:

    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
    • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
    • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

    Bearbeitungsdauer

    • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
    • per Post: maximal 10 Tage

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
    • Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 12.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English