Bibliotheksausweis Ausgabe für öffentliche Einrichtungen

    Bibliotheksausweis Ausgabe für öffentliche Einrichtungen

    Einen Bibliotheksausweis für öffentliche Einrichtungen erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.

    Hinweise für Eberswalde: Bibliotheksausweis Ausgabe für öffentliche Einrichtungen

    Dazu mus ein Kooperationsvertrag ausgefüllt werden.

    Dazu mus ein Kooperationsvertrag ausgefüllt werden.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich durch eine vertretungsberechtigte Person in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
    Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

    zuständige Stelle

    die jeweilige Bibliothek

    Ansprechpartner

    41.4 Bibliothek

    Adresse

    Hausanschrift

    Puschkinstraße 13

    16225 Eberswalde

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 14:00-18:00 Uhr Di. 14:00-18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 10:00-18:00 Uhr Fr. 10:00-18:00 Uhr Sa. 10:00-14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03334 64-420

    Fax: 03334 64-429

    Version

    Technisch erstellt am 17.10.2022 (von: Schwarz, Ole)

    Technisch geändert am 16.08.2023 (von: Schwarz, Ole)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe

    Hinweise für Eberswalde: Bibliotheksausweis Ausgabe für öffentliche Einrichtungen

    In der Stadt Eberswalde:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
    • Vorlage eines amtlichen Nachweises oder Bescheinigung der Ausbildungsstelle oder Studentenausweis oder ähnliches

    In der Stadt Eberswalde:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
    • Vorlage eines amtlichen Nachweises oder Bescheinigung der Ausbildungsstelle oder Studentenausweis oder ähnliches

    Formulare

    Formulare: Anmeldeformular
     

    Voraussetzungen

    anerkannte öffentliche Einrichtung im Sinne der Gesetzgebung

    Rechtsgrundlage(n)

    Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

    Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek

    Verfahrensablauf

    Einen Bibliotheksausweis für öffentliche Einrichtungen erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:

    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
    • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
    • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

    Bearbeitungsdauer

    • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
    • per Post: maximal 10 Tage

    Hinweise für Eberswalde: Bibliotheksausweis Ausgabe für öffentliche Einrichtungen

    1 Stunde (Die Karte wird persönlich vor Ort ausgestellt. Dies sollte nicht länger als 15 Minuten dauern.)

    1 Stunde (Die Karte wird persönlich vor Ort ausgestellt. Dies sollte nicht länger als 15 Minuten dauern.)

    Kosten

    Hinweise für Eberswalde: Bibliotheksausweis Ausgabe für öffentliche Einrichtungen

    Für Fernleihbestellungen können Gebühren entstehen.

    Benutzungsentgeld für 12 Monate: Benutzungsgebühr kostenfrei

    Gebühren für das Ausstellen eines Ersatzausweises.: Gebühr kostenfrei

    Für Fernleihbestellungen können Gebühren entstehen.

    Benutzungsentgeld für 12 Monate: Benutzungsgebühr kostenfrei

    Gebühren für das Ausstellen eines Ersatzausweises.: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
    • Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 12.07.2019

    Version

    Technisch erstellt am 05.08.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)