Bibliotheksausweis Ausgabe für Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Transferleistungen

    Bibliotheksausweis Ausgabe für Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Transferleistungen

    Einen Bibliotheksausweis für Transferleistungsempfänger erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
    Hinweis: Hinweis: Die Gültigkeit des Ausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

    zuständige Stelle

    die jeweilige Bibliothek

    Ansprechpartner

    41.4 Bibliothek

    Adresse

    Hausanschrift

    Puschkinstraße 13

    16225 Eberswalde

    Behindertenparkplatz:
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz:
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 14:00-18:00 Uhr Di. 14:00-18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 10:00-18:00 Uhr Fr. 10:00-18:00 Uhr Sa. 10:00-14:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 03334 64-420

    Fax: 03334 64-429

    Version

    Technisch erstellt am 17.10.2022 (von: Schwarz, Ole)

    Technisch geändert am 16.08.2023 (von: Schwarz, Ole)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
    • amtlicher Nachweis über staatliche Transferleistung (z.B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Ausbildungshilfen/BAföG)

    Hinweise für Eberswalde: Bibliotheksausweis Ausgabe für Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Transferleistungen

    In der Stadt Eberswalde:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
    • Vorlage eines amtlichen Nachweises oder Bescheinigung der Ausbildungsstelle oder Studentenausweis oder ähnliches

    In der Stadt Eberswalde:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
    • Vorlage eines amtlichen Nachweises oder Bescheinigung der Ausbildungsstelle oder Studentenausweis oder ähnliches

    Formulare

    Formulare: Anmeldeformular
     

    Voraussetzungen

    Transferleistungsberechtigung im Sinne der Gesetzgebung

    Rechtsgrundlage(n)

    Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

    Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek

    Verfahrensablauf

    Einen Bibliotheksausweis als Transferleistungsempfänger erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:

    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
    • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
    • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

    Bearbeitungsdauer

    • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
    • per Post: maximal 10 Tage

    Hinweise für Eberswalde: Bibliotheksausweis Ausgabe für Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Transferleistungen

    1 Stunde (Die Karte wird persönlich vor Ort ausgestellt. Dies sollte nicht länger als 15 Minuten dauern.)

    1 Stunde (Die Karte wird persönlich vor Ort ausgestellt. Dies sollte nicht länger als 15 Minuten dauern.)

    Kosten

    Hinweise für Eberswalde: Bibliotheksausweis Ausgabe für Empfängerinnen und Empfänger von staatlichen Transferleistungen

    Für Fernleihbestellungen können Gebühren entstehen.

    Benutzungsentgeld für 12 Monate: Benutzungsgebühr 7.5 EUR

    Gebühren für das Ausstellen eines Ersatzausweises.: Gebühr 5.0 EUR

    Für Fernleihbestellungen können Gebühren entstehen.

    Benutzungsentgeld für 12 Monate: Benutzungsgebühr 7.50 EUR

    Gebühren für das Ausstellen eines Ersatzausweises.: Gebühr 5.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
    • Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 12.07.2019

    Version

    Technisch erstellt am 02.08.2019 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 08.11.2024 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 14.09.2018 (von: system)

    Technisch geändert am 14.09.2018 (von: system)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 06.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 05.11.2020 (von: Administrator)