Bibliotheksausweis Ausgabe für Minderjährige

    Bibliotheksausweis Ausgabe für Minderjährige

    Einen Bibliotheksausweis für Minderjährige erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis für Minderjährige persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht Kindern und Jugendlichen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
    Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

    zuständige Stelle

    die jeweilige Bibliothek

    Ansprechpartner

    41.4 Bibliothek

    Adresse

    Hausanschrift

    Puschkinstraße 13

    16225 Eberswalde

    Parkplätze

    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: ÖPNV-Information: Haltestelle: Am Markt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 14:00-18:00 Uhr Di. 14:00-18:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 10:00-18:00 Uhr Fr. 10:00-18:00 Uhr Sa. 10:00-14:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 03334 64-429

    Telefon Festnetz: 03334 64-420

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
    • Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person

    Hinweise für Eberswalde: Bibliotheksausweis Ausgabe für Minderjährige

    • Vorlage des Personalausweises

    Formulare

    Formulare: Anmeldeformular
     

    Voraussetzungen

    Minderjährigkeit im Sinne der Gesetzgebung

    Rechtsgrundlage(n)

    Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

    Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek

    Verfahrensablauf

    Einen Bibliotheksausweis für Minderjährige erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:

    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
    • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
    • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

    Bearbeitungsdauer

    • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
    • per Post: maximal 10 Tage

    Kosten

    Hinweise für Eberswalde: Bibliotheksausweis Ausgabe für Minderjährige

    Für Fernleihbestellungen können Gebühren entstehen.

    Benutzungsentgelt: Benutzungsgebühr kostenfrei

    Ersatzausweis ausstellen: Abgabe 5.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Kinder können meist ab Schulbeginn (Einschulung) einen eigenen Bibliotheksausweis erhalten.
    • Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
    • Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
    • Eine Anmeldung von Minderjährigen ist nur im Beisein eines Sorgeberechtigten möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 12.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de