Bibliotheksausweis Ausgabe

    Bibliotheksausweis Ausgabe

    Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.

    Beschreibung

    Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
    Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die jeweilige Bibliothek

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wiesenburg/Mark - Haupt- und Sozialamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schlossstraße 1

    14827 Wiesenburg/Mark

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten Dienstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Mittwoch 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 033849 7980

    E-Mail: gemeinde@wiesenburgmark.de

    Bankverbindung

    Gemeinde Wiesenburg/Mark

    Empfänger: Gemeinde Wiesenburg/Mark

    IBAN: DE72 1605 0000 3655 0537 37

    BIC: WELADED1PMB

    Version

    Technisch geändert am 26.02.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe

    Formulare

    Formulare: Anmeldeformular
    Onlineverfahren möglich: teilweise
    Schriftform erforderlich: teilweise
    Persönliches Erscheinen nötig: teilweise

    Voraussetzungen

    Anmeldung in einer Bibliothek

    Rechtsgrundlage(n)

    Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

    Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek

    Verfahrensablauf

    Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:

    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
    • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
    • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

    Bearbeitungsdauer

    • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
    • per Post: maximal 10 Tage

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
    • Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

    Gültigkeitsgebiet

    Brandenburg

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg am 12.07.2019

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de