• Werder (Havel) (Landkreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg)
Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung beim Medizinstudium

Studienzeiten und Studienleistungen anerkennen und auf ein Medizinstudium anrechnen lassen

Bisher im In- oder Ausland erbrachte Studienzeiten und Studienleistungen können Sie sich hier auf das Medizinstudium anrechnen lassen.

Beschreibung

Wenn Sie bereits ein Medizinstudium im Ausland betrieben haben und nun an einer deutschen Hochschule fortsetzen möchten, können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen auf das Medizinstudium anrechnen lassen.

Ebenso können Sie sich Studienzeiten sowie Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen, wenn Sie bereits im Inland oder Ausland ein dem Medizinstudium verwandtes Studium betrieben haben.

zuständige Stelle

Land Brandenburg als Ort der Immatrikulation oder Geburtsort:

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit
Akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe
Dezernat G1
Wünsdorfer Platz 3
15806 Zossen

Tel.: +49 (0)331 8683-802

Für nicht in Deutschland Geborene oder Immatrikulierte ist das Landesamt Nordrhein-Westfalen zuständig.

Ansprechpartner

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Abteilung Gesundheit

Adresse

Hausanschrift

Großbeerenstraße 181-183

14482 Potsdam

Postanschrift

Postfach 90 0236

14438 Potsdam

Kontakt

Telefon Festnetz: 0331 8683-801

Fax: 0331 8683-809

E-Mail: gesundheit.office@lavg.brandenburg.de

Stichwörter

Gesundheitsschutz, LAVG

Version

Technisch erstellt am 22.06.2020

Technisch geändert am 30.11.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

erforderliche Unterlagen

Studium im Inland:

  • Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen

Studium im Ausland:

  • Antrag auf Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen

Formulare

Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Hinweise für Brandenburg: Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung beim Medizinstudium

Formulare: Antragsformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • Ihre anzurechnenden Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig mit dem Medizinstudium nach der Approbationsordnung für Ärzte.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Die Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen beantragen Sie schriftlich mit einem Formular des Landesprüfungsamtes für Gesundheitsberufe :

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Landesprüfungsamt ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die Anerkennungsentscheidung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.

Hinweise für Brandenburg: Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung beim Medizinstudium

Die Anerkennung von Studienzeiten und -leistungen beantragen Sie schriftlich mit einem Formular des Landesprüfungsamtes für Gesundheitsberufe :

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei dem zuständigen Landesprüfungsamt ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die Anerkennungsentscheidung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.

Fristen

Keine.

Bearbeitungsdauer

maximal 3 Monate

Hinweise für Brandenburg: Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung beim Medizinstudium

maximal 3 Monate

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Brandenburg

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 12.07.2019 am 22.06.2023

Hinweise für Brandenburg: Anrechnung und Anerkennung von Studienzeiten und Studienleistungen Entscheidung beim Medizinstudium

Fachlich freigegeben durch 12.07.2019 am 12.07.2019

Version

Technisch erstellt am 02.08.2019

Technisch geändert am 10.02.2025

Stichwörter

ERASMUS, Studienzeiten, Prüfungsleistungen, Medizin, Anerkennung, Universität, Studium, Hochschule, Studienortwechsel, Studienleistungen, Anrechnung, Approbationsordnung, Humanmedizin, Hochschulwechsel

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 14.09.2018

Technisch geändert am 14.09.2018

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 06.07.2021

Technisch geändert am 05.11.2020